Strafverteidiger Isselhorst

Steuerstrafrecht Dortmund Anwalt

Schnelle und diskrete Rechtsberatung bei Steuerhinterziehung, Vorwürfen der Steuervermeidung und steuerstrafrechtlichen Ermittlungen im Raum Dortmund

24-Stunden-Erreichbarkeit – auch im Notfall für Sie da

Langjährige Erfahrung mit den Dortmunder Gerichten und Behörden

Ersteinschätzung Ihrer Situation

Regionale Expertise

Stehen Sie unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung oder haben Sie eine Vorladung vom Finanzamt oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Fragen Sie sich, wie Sie sich gegen Vorwürfe im Steuerstrafrecht wehren können?

Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Steuerstrafrecht unterstütze ich SIe bei allen steuerstrafrechtlichen Verfahren. Unsere Kanzlei kennt die lokalen Gegebenheiten am Amtsgericht und Landgericht Dortmund genau. Durch langjährige Erfahrung vor Ort und enge Kontakte zu den hiesigen Gerichten und Behörden kann die Kanzlei Ihre Verteidigung optimal gestalten. Ob Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerbetrug oder andere Vorwürfe im Steuerbereich – die Kanzlei reagiert schnell, diskret und zielgerichtet. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage und eine transparente Beratung. Die räumliche Nähe ermöglicht persönliche Gespräche und eine intensive Betreuung während des gesamten Verfahrens.

Leistungen

  • Verteidigung bei Steuerhinterziehung
  • Beratung bei Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
  • Vertretung bei Durchsuchungen durch Steuerfahndung
  • Verteidigung bei Umsatzsteuerbetrug
  • Verteidigung bei Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug
  • Begleitung bei Verfahren wegen Steuervermeidung
  • Vertretung in Verfahren vor dem Finanzgericht

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Verteidigung bei Steuerhinterziehung

Vorwürfe der Steuerhinterziehung gehören zu den häufigsten Delikten im Steuerstrafrecht. Dabei geht es um den Vorwurf, Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt zu haben. Die Kanzlei übernimmt Ihre Verteidigung vom ersten Moment an. Nach Erhalt einer Vorladung oder Durchsuchung wird umgehend Akteneinsicht beantragt. Gemeinsam mit Ihnen wird eine passende Verteidigungsstrategie entwickelt. Ich prüfe, ob Verfahrensfehler vorliegen, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist oder ob andere Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Ziel ist es, das Verfahren einzustellen, eine Geldstrafe zu erreichen oder eine Freiheitsstrafe zu vermeiden.

Beratung bei Selbstanzeige im Steuerstrafrecht

Eine Selbstanzeige kann unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit bewirken. Doch sie muss präzise formuliert sein und alle Voraussetzungen erfüllen. Ich berate Sie umfassend, ob eine Selbstanzeige in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dabei werden alle steuerlichen und strafrechtlichen Aspekte geprüft. Die Kanzlei erstellt die Selbstanzeige juristisch korrekt und sorgt dafür, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind. Fehler bei der Selbstanzeige können schwerwiegende Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Die Kanzlei arbeitet eng mit Steuerberatern zusammen, um die steuerlichen Nachzahlungen korrekt zu berechnen. So wird sichergestellt, dass die Selbstanzeige auch tatsächlich zur Straffreiheit führt.

Vertretung bei Durchsuchungen durch Steuerfahndung

Durchsuchungen durch die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft sind für Betroffene eine erhebliche Belastung. Sie erfolgen oft überraschend und ohne Vorwarnung. Die Kanzlei steht Ihnen auch in solchen Notfällen zur Seite – rund um die Uhr. Bei einer Durchsuchung ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Aussagen zu machen. Ich berate Sie noch während der Durchsuchung telefonisch oder kommen persönlich vor Ort. Nach der Durchsuchung wird sofort Akteneinsicht beantragt, um den Vorwurf zu prüfen. Durch schnelles Handeln können oft wichtige Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden.

Verteidigung bei Umsatzsteuerbetrug

Umsatzsteuerbetrug liegt vor, wenn Umsatzsteuer zu Unrecht geltend gemacht oder nicht abgeführt wird. Häufig geht es dabei um sogenannte Karussellgeschäfte oder Scheinrechnungen. Die Vorwürfe sind oft komplex und erfordern eine gründliche Prüfung. Ich analysiere die Vorwürfe im Detail und prüfe, ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Oft lassen sich Missverständnisse oder fehlerhafte Annahmen der Ermittlungsbehörden aufklären. Ich vertrete Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Ziel ist es, eine Verurteilung zu vermeiden oder zumindest das Strafmaß zu reduzieren.

Verteidigung bei Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug

Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug sind eng mit dem Steuerstrafrecht verbunden. Dabei geht es um Vorwürfe, dass Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden. Die Kanzlei verteidigt Mandanten in solchen Verfahren vor Ort. Oft handelt es sich um Missverständnisse oder unklare Beschäftigungsverhältnisse. In vielen Fällen kann durch geschickte Verhandlungen mit den Behörden eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Die Kanzlei berät auch präventiv, um solche Vorwürfe von vornherein zu vermeiden.

Begleitung bei Verfahren wegen Steuervermeidung

Steuervermeidung ist rechtlich nicht strafbar, kann aber unter bestimmten Umständen in Steuerhinterziehung umschlagen. Die Grenze ist oft fließend. Die Kanzlei berät Sie, wenn Ihnen vorgeworfen wird, aggressive Steuergestaltungen genutzt zu haben. Dabei wird geprüft, ob die gewählten Gestaltungen rechtlich zulässig waren oder ob strafrechtliche Risiken bestehen. Die Kanzlei vertritt Sie gegenüber den Finanzbehörden und entwickelt eine Strategie, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Durch die enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern kann die Kanzlei auch komplexe steuerliche Fragen klären. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und Ihre Interessen zu wahren.

Vertretung in Verfahren vor dem Finanzgericht

Steuerstrafrechtliche Verfahren haben oft auch steuerrechtliche Auswirkungen. Die Kanzlei vertritt Sie nicht nur im Strafverfahren, sondern auch in begleitenden finanzgerichtlichen Verfahren. Dabei geht es um die Frage, ob die Steuerfestsetzung rechtmäßig war oder ob Einspruch oder Klage eingelegt werden sollte. Durch die Kenntnis beider Rechtsgebiete können Synergien genutzt werden.

Prozess

Schritt 1: Kontaktaufnahme und Ersteinschätzung
Sie melden sich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Sie erhalten eine erste Einschätzung. Bei Bedarf vereinbaren Sie einen persönlichen Termin vor Ort.

Schritt 2: Umfassende Analyse und Strategieentwicklung
Nach Mandatierung wird Akteneinsicht beantragt. Die Vorwürfe werden gründlich analysiert. Gemeinsam mit Ihnen wird eine individuelle Verteidigungsstrategie erarbeitet, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist.

Schritt 3: Vertretung und Verfahrensbegleitung
Die Kanzlei vertritt Sie gegenüber allen Behörden und vor Gericht. Sie werden über jeden Verfahrensschritt informiert und eng begleitet. Ziel ist die bestmögliche Lösung für Ihren Fall.

Kanzlei

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf dem Strafrecht, insbesondere auch auf dem Steuerstrafrecht. Ich kenne die lokalen Gegebenheiten am Amtsgericht und Landgericht Dortmund aus langjähriger Erfahrung. Diese Vertrautheit mit den örtlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist ein entscheidender Vorteil für Mandanten. Die Kanzlei bietet nicht nur persönliche Beratung in den Kanzleiräumen, sondern auch Videokonferenzen für Mandanten aus ganz Deutschland. Die räumliche Nähe zu den Gerichten ermöglicht kurze Wege und schnelle Termine.

Durch die langjährige Tätigkeit in der Region kenne ich auch die Besonderheiten der lokalen Wirtschaft und Branchen. Ich lege besonderen Wert auf Diskretion, Geschwindigkeit und Individualität. Mandanten erhalten eine ehrliche Einschätzung ihrer Lage – ohne falsche Versprechungen.

Lokale Erfolgsfaktoren

Lokale Expertise im Steuerstrafrecht macht einen entscheidenden Unterschied. Die Staatsanwaltschaft Dortmund und die hiesigen Finanzämter haben eigene Verfahrensweisen und Schwerpunkte. Wer die lokalen Akteure und ihre Vorgehensweisen kennt, kann die Verteidigung gezielter gestalten. Die Richter am Amtsgericht und Landgericht Dortmund haben unterschiedliche Rechtsprechungstendenzen, die in die Verteidigungsstrategie einfließen sollten.

Auch die Zusammenarbeit mit örtlichen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist wichtig, um steuerliche und strafrechtliche Fragen abzustimmen. Durch die räumliche Nähe sind persönliche Gespräche, kurzfristige Termine und schnelle Reaktionen möglich. Bei Durchsuchungen oder Vorladungen kann die Kanzlei sofort vor Ort sein. Diese lokale Präsenz und Vernetzung sind gerade im Steuerstrafrecht, wo es oft um komplexe Sachverhalte und schnelles Handeln geht, von großem Vorteil.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Steuerstrafrecht und Steuerrecht?

Das Steuerrecht regelt die Erhebung von Steuern, während das Steuerstrafrecht sich mit strafbaren Handlungen wie Steuerhinterziehung befasst. Bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Wie lange dauern steuerstrafrechtliche Verfahren in Dortmund?

Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls. Einfache Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, komplexe Wirtschaftsstrafsachen können mehrere Jahre dauern. Die Kanzlei setzt sich für eine zügige Bearbeitung ein.

Wann sollte ich eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht einreichen?

Eine Selbstanzeige sollte eingereicht werden, bevor die Steuerhinterziehung entdeckt wird. Sobald eine Prüfungsanordnung, Durchsuchung oder Vorladung erfolgt ist, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige meist nicht mehr möglich. Lassen Sie sich schnell beraten.

Was passiert bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung?

Bei einer Durchsuchung werden Unterlagen und Datenträger beschlagnahmt. Sie müssen keine Aussagen machen. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Die Kanzlei ist rund um die Uhr erreichbar und berät Sie auch während der Durchsuchung.

Kann ich als Geschäftsführer für Steuerschulden der GmbH haftbar gemacht werden?

Als Geschäftsführer können Sie strafrechtlich verantwortlich sein, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig Steuern nicht abführen. Auch eine persönliche Haftung ist möglich. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Risiken zu minimieren.

Was kostet eine Verteidigung im Steuerstrafrecht?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und dem zeitlichen Aufwand. Die Kanzlei bietet eine Ersteinschätzung an. Danach wird eine transparente Honorarvereinbarung getroffen.

Muss ich bei einer Vorladung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft erscheinen?

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen oder auszusagen. Kontaktieren Sie vorher einen Anwalt. Die Kanzlei prüft die Vorladung und berät Sie, wie Sie sich verhalten sollten.

Arbeitet die Kanzlei auch mit Steuerberatern zusammen?

Ja, die Kanzlei arbeitet eng mit Steuerberatern zusammen, um steuerliche und strafrechtliche Fragen abzustimmen. Diese Zusammenarbeit ist gerade im Steuerstrafrecht wichtig, um eine optimale Verteidigung zu gewährleisten.

Wie schnell kann ich einen Termin bei der Kanzlei in Dortmund bekommen?

Reguläre Termine können meist innerhalb weniger Tage vereinbart werden. Auch kurzfristige persönliche Gespräche sind bei Bedarf möglich.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei

Christian Isselhorst

Leostr. 25
44225 Dortmund

Tel: 0231 9761801
Fax: 0231 96374840

info@ra-isselhorst.de

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