Als Anwalt für Verteidigung ist meine erste Aufgabe, mir ein vollständiges Bild Ihrer Situation zu verschaffen — und zwar aus der Aktenlage, nicht aus Ihrer Schilderung allein. Sobald ich mandatiert bin, beantrage ich Akteneinsicht nach § 147 StPO. Erst wenn ich weiß, was die Strafverfolgungsbehörden wissen, kann ich seriös einschätzen, welche Strategie Sie schützt.
Das klingt nach einem einfachen Schritt — ist aber der Schritt, der alles andere entscheidet. In der Akte liegt oft das Material, das eine Anklage zum Wackeln bringt: Aussagen, die sich widersprechen. Beweise, die formell fehlerhaft gewonnen wurden. Sachverhalte, die anders interpretiert werden können als die Staatsanwaltschaft es tut.
Verteidigung bedeutet nicht, die Tat zu leugnen. Verteidigung bedeutet, die rechtliche Würdigung eines Sachverhalts so zu gestalten, dass Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen — und das hängt vom konkreten Fall ab.
Machen Sie keine Aussage, bevor ich die Akte gelesen habe. Kein Statement gegenüber der Polizei. Kein erklärendes Gespräch mit Ermittlern. Keine Nachricht, die missverstanden werden könnte.
Es ist das Recht, das Ihnen das Gesetz ausdrücklich einräumt (§ 136 StPO). Beschuldigte müssen nicht aussagen. Und eine vorschnelle Aussage — auch eine, die sachlich korrekt ist — kann das Verfahren erheblich belasten, weil sie in einem Kontext getroffen wird, in dem Sie den Akteninhalt noch nicht kennen.
Erst wenn ich weiß, was die Ermittlungsbehörden wissen, entscheide ich gemeinsam mit Ihnen, ob, wann und wie wir Stellung nehmen.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Sie mit Klarheit zu führen,
Seit 2014 als Strafverteidiger bundesweit tätig, mit Schwerpunkten im Wirtschafts-, Verkehrs- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie im Sexual- und Jugendstrafrecht. Ich betreue meine Mandanten persönlich – schnell, transparent und mit ehrlicher Einschätzung Ihrer Lage.
Ausgangssituation:
Ein Mandant wandte sich an mich, nachdem er als Beschuldigter in einem Sexualstrafverfahren vorgeladen worden war. Der Vorwurf traf ihn vollkommen unvorbereitet und war mit einer erheblichen persönlichen Belastung verbunden.
Herausforderung:
In einer solchen Situation ist der häufigste Fehler, vorschnell zu reagieren — durch eine unvorbereitete Aussage gegenüber der Polizei oder eine Einlassung ohne Kenntnis der Beweislage. Gleichzeitig war psychologische Stabilität im Umgang mit dem Mandanten ebenso wichtig wie die juristische Strategie.
Lösungsweg:
Ich übernahm sofort die Verteidigung, beantragte Akteneinsicht und erarbeitete gemeinsam mit dem Mandanten eine auf seinen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie — ohne dass vorab eine einzige Aussage getätigt wurde.
Resultat:
Das Verfahren wurde eingestellt.
Die richtige Anwort ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie individuell zu Ihrem Fall.
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