Erfahrung. Vertrauen. Ergebnisse.

Schutz Ihrer Rechte, Sicherung Ihrer Zukunft

Zuverlässiger Rechtsbeistand in Deutschland seit über 12 Jahren

Unsere Rechtsgebiete

Strafrecht ist der einzige Schwerpunkt dieser Kanzlei — vom ersten Tag an. Egal ob Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage: Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage und eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist.

Verfahrenssituationen

Strafrechtliche Verfahren beginnen selten mit einer Anklage. Meistens ist es eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder eine Verhaftung — und genau in diesem Moment zählt jede Stunde. Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum bleibt für eine wirksame Verteidigung.

Warum uns wählen?

Ich mache ausschließlich Strafrecht. Keine Aufteilung der Aufmerksamkeit, kein Wechsel zwischen Rechtsgebieten. Das bedeutet tägliche Praxis in genau dem Bereich, in dem Sie mich brauchen.

Strafrecht ist kein Nebengebiet neben Familienrecht und Mietrecht. Es ist der einzige Schwerpunkt dieser Kanzlei — seit der Gründung im Jahr 2014.

Was das bedeutet: Ich kenne die Gepflogenheiten am Amtsgericht und Landgericht Dortmund, ich weiß, wie Ermittlungsverfahren aufgebaut sind, und ich erkenne, wann die Beweislage einer Staatsanwaltschaft tatsächlich trägt — und wann nicht.

Unser Blog

§ 176 StGB

§ 176 StGB stellt sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren unter Strafe und sieht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Wegen der besonderen Beweisproblematik...

§ 176d StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

§ 176d StGB droht bei einem durch sexuellen Missbrauch mindestens leichtfertig verursachten Tod eines Kindes eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe. Wegen...

§ 176c StGB – Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

§ 176c StGB verschärft den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Verbrechen, sobald qualifizierende Umstände wie Wiederholungstat, gemeinschaftliche Begehung oder eine Gesundheitsgefährdung hinzutreten. Der Strafrahmen reicht...

§ 178 StGB – Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Ver­gewaltigung mit Todesfolge

§ 178 StGB droht bei einem durch sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung mindestens leichtfertig verursachten Tod des Opfers eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren...
als beschuldigter akteneinsicht beantragen

Als Beschul­digter Akten­einsicht beantragen

Beschuldigte haben grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht, das aber meist über den Strafverteidiger ausgeübt wird. Erst die Kenntnis der Ermittlungsakte ermöglicht eine fundierte Entscheidung darüber,...
unterschied zwischen insolvenz und bankrott

Unter­schied zwischen Insolvenz und Bankrott

Insolvenz und Bankrott werden oft gleichgesetzt, sind rechtlich jedoch grundverschieden: Insolvenz ist ein gesetzliches Verfahren, Bankrott eine Straftat nach § 283 StGB. Strafbar wird nicht...

§ 176 StGB

§ 176 StGB stellt sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren unter Strafe und sieht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Wegen der besonderen Beweisproblematik...

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Häufig gestellte Fragen

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1. Wie lange dauert ein Strafverfahren normalerweise?

Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.

Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.

Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.

Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.

Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.

Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.

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