§ 176 StGB im Jugendstrafrecht
§ 176 StGB schützt Kinder unter 14 Jahren vor sexuellen Handlungen. Werden Jugendliche oder Heranwachsende beschuldigt, greift das Jugendstrafrecht mit Fokus auf Erziehung statt Bestrafung. Frühzeitige anwaltliche Verteidigung ist entscheidend, da bereits im Ermittlungsverfahren maßgebliche Weichen für Einstellung, Sanktionen und den weiteren Lebensweg gestellt werden....


