Eine Vorladung. Eine Hausdurchsuchung. Eine Verhaftung. In diesen Momenten brauchen Sie keinen Allgemeinjuristen, sondern jemanden, der ausschließlich Strafrecht macht — und weiß, was jetzt zu tun ist.

Straf­verteidigung, wenn es darauf ankommt

Anwalt Strafrecht — Was macht ein Straf­verteidiger?

Als Anwalt für Strafrecht bin ich von dem Moment an für Sie tätig, in dem Sie von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erfahren — oder auch schon davor, wenn Sie wissen, dass ein Verfahren droht. Je früher ich eingreife, desto mehr Spielraum haben wir für eine wirksame Verteidigungsstrategie.

Strafrechtliche Verfahren können jeden treffen: eine Vorladung als Beschuldigter, ein Hausdurchsuchungsbeschluss, ein Haftbefehl oder eine Anklage. Die meisten Menschen, die sich an mich wenden, haben sich nichts zuschulden kommen lassen — oder sie stehen einem Vorwurf gegenüber, dessen tatsächliches Gewicht weit unter dem liegt, was die Ermittlungsbehörden zunächst vermuten.

Meine Aufgabe ist es, die Schwachstellen der Anklage zu finden, Beweise zu prüfen, Ihre Rechte zu sichern und — wenn möglich — das Verfahren zu beenden, bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt.

In welchen straf­rechtlichen Bereichen berate ich Sie?

Als Strafverteidiger verteidige ich bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts. Zu meinen Schwerpunkten zählen:
Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, begleite ich Sie durch das Strafverfahren als Nebenkläger — von der ersten Vernehmung bis zum Rechtsmittelverfahren.
Verteidigung bei Vorwürfen nach dem BtMG — Drogen, Besitz und Handel, vom einfachen Besitz bis zu Bandenstraftaten.
Strafverteidigung bei Vermögensdelikten aller Art — Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue.
Verteidigung bei Steuerstrafrecht, Untreue, Korruption und Insolvenzverschleppung — auch in Verfahren mit behördlichen Parallelsträngen.
Strafverteidigung bei schwersten Tötungsdelikten — von der Verhaftung bis zur Revision vor dem BGH.
Verteidigung bei Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.

Vom Ermittlungs­verfahren bis zum Urteil — mein Vorgehen

1

Erst­gespräch und Lage­einschätzung

Im ersten Gespräch höre ich Ihnen zu und erkläre Ihnen ehrlich, wie ich Ihre Situation einschätze. Sie erfahren, was Sie erwartet — ohne Beschönigung.

2

Akteneinsicht und Analyse

Ich fordere sofort Akteneinsicht an. Auf Grundlage der Akte erkenne ich, welche Beweise vorliegen, wo Schwachstellen liegen und welche Verteidigungsansätze realistisch sind.

3

Strategie, Haupt­verhandlung, Rechts­mittel

Keine Verteidigung ist wie die andere. Ich entwickle eine individuelle Strategie — von der Einstellung des Verfahrens bis zur vollständigen Gegendarstellung in der Hauptverhandlung. Nach jedem Urteil prüfe ich sofort, ob Berufung oder Revision sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Warum Strafrecht ein Vollzeit­schwerpunkt sein muss

Strafrecht ist kein Nebengebiet. Die Verfahrensregeln der Strafprozessordnung, die Taktik in Ermittlungsverfahren, die Kenntnis lokaler Staatsanwaltschaften und Gerichte — all das erfordert tägliche Praxis. Ich mache seit dem ersten Tag meiner Selbstständigkeit ausschließlich Strafrecht. Das ist kein Slogan, sondern mein Berufsalltag.Meine Kanzlei in Dortmund liegt in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht und Landgericht Dortmund. Ich kenne die Gepflogenheiten vor Ort und bin Mitglied im Dortmunder Anwaltsverein. Auch wenn bundesweite Verfahren einen Großteil meiner Arbeit ausmachen — der lokale Draht ist ein echter Vorteil.

Was passiert im straf­rechtlichen Ermittlungs­verfahren?

Das Ermittlungsverfahren beginnt, sobald die Staatsanwaltschaft oder Polizei einen Anfangsverdacht gegen eine Person hat. In diesem frühen Stadium werden Zeugen vernommen, Beweise gesichert und — bei ausreichendem Verdacht — Haftbefehle oder Durchsuchungsbeschlüsse beantragt.Für Sie als Beschuldigten gilt in diesem Stadium: Schweigen ist Ihr Recht (§ 136 StPO). Die wichtigste Empfehlung, die ich jedem geben kann, der eine Vorladung erhält: Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit mir gesprochen haben. Eine unüberlegte Aussage — selbst eine, die scheinbar entlastet — kann das Verfahren erheblich erschweren.Ich beantrage sofort nach Mandatsübernahme Akteneinsicht (§ 147 StPO). Erst wer die Ermittlungsakte kennt, kann beurteilen, welche Strategie sinnvoll ist.

Ihr Rechtsanwalt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Sie mit Klarheit zu führen,

Senior Family Law AttorneyJane hat ihre 15-jährige Karriere der Vertretung von Eltern und Kindern in Sorgerechtsstreitigkeiten gewidmet.

Ein Beispiel aus der Praxis

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Häufig gestellte Fragen

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1. Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Vergütung des Strafverteidigers richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder kann durch eine Honorarvereinbarung geregelt werden. Die genaue Höhe hängt von der Art und dem Umfang des Verfahrens ab. Im Erstgespräch sprechen wir offen über die Kostenlage. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, prüfen wir gemeinsam, was Ihre Versicherung übernimmt.
Als Zeuge haben Sie grundsätzlich eine Erscheinens- und Aussagepflicht. Als Beschuldigter hingegen haben Sie das Recht zu schweigen — und ich empfehle das ausdrücklich, bis Akteneinsicht besteht.
Ja. Auch vermeintlich kleine Straftaten können bei Vorstrafen oder im beruflichen Umfeld schwerwiegende Folgen haben. Eine frühe Einschaltung ist fast immer sinnvoll.
Ja, ich verteidige bundesweit. Für erste Besprechungen ist auch Videokonferenz möglich.
Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht beigeordnet, wenn Ihnen kein eigener Verteidiger zur Seite steht — das Gericht wählt aus, nicht Sie. Ein Wahlverteidiger, den Sie selbst beauftragen, arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.
In der Regel bin ich binnen 24 Stunden erreichbar und tätig. Im Notfall — bei Verhaftung oder laufender Durchsuchung — steht meine Notfallnummer zur Verfügung.
Eine Verfahrenseinstellung — etwa nach § 153a StPO gegen Geldauflage oder nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts — ist in vielen Fällen das beste Ergebnis. Es kommt zu keiner Hauptverhandlung und zu keinem Eintrag im Bundeszentralregister.
Ja. Als Ihr Strafverteidiger unterliege ich der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Alles, was Sie mir mitteilen, bleibt vertraulich.
Ja, ein Anwaltswechsel ist grundsätzlich möglich. Ich übernehme auch laufende Mandate.
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Einfache Verfahren können in wenigen Monaten beendet sein. Komplexe Wirtschafts- oder Tötungssachen können Monate bis Jahre dauern.

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