Diebstahl. Betrug. Unterschlagung. Untreue. Diese Vorwürfe klingen alltäglich — doch selbst bei vermeintlich kleinen Delikten können die Konsequenzen für Beruf, Ruf und Freiheit erheblich sein.

Straf­verteidigung bei Vermögens­delikten

Ein Anwalt für Diebstahl und Betrug schützt Sie vor Fehlern, die in der ersten Vernehmung passieren.

Anwalt Diebstahl Betrug — was steht rechtlich dahinter?

Als Anwalt für Diebstahl und Betrug verteidige ich Menschen, die mit Vorwürfen rund um Vermögensdelikte konfrontiert werden. Diese Delikte sind im Strafgesetzbuch unterschiedlich geregelt — und die Übergänge zwischen den Tatbeständen sind juristisch oft feiner als angenommen.

Der Diebstahl nach § 242 StGB setzt voraus, dass fremde bewegliche Sachen in der Absicht weggenommen werden, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei Qualifikationen — etwa Einbruchdiebstahl (§ 243 StGB), Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) oder schwerer Bandendiebstahl (§ 244a StGB) — erhöhen sich die Strafrahmen erheblich. Beim Wohnungseinbruchdiebstahl beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Beim gewerbsmäßigen Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 4 StGB) handelt es sich um einen Verbrechenstatbestand mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Der Betrug nach § 263 StGB erfordert eine Täuschung über Tatsachen, eine dadurch hervorgerufene Irrtumserregung, eine Vermögensverfügung und einen Vermögensschaden. Auch hier gilt ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe — bei gewerbsmäßigem Betrug oder Bandenbetrug (§ 263 Abs. 3 und 5 StGB) deutlich mehr.

Typische Fälle in der Verteidigungs­praxis

Auch ein vermeintlich kleiner Fall kann weitreichende Konsequenzen haben — insbesondere wenn ein Eintrag im Führungszeugnis droht oder der Arbeitgeber informiert wird. Bei Ersttätern und geringen Schadensbeträgen gibt es häufig Möglichkeiten zur Einstellung.
Seit der Verschärfung durch den Gesetzgeber ist der gewerbsmäßige Wohnungseinbruchdiebstahl ein Verbrechen. Das bedeutet: Mindestfreiheitsstrafe, erschwerte Bedingungen für Bewährung. Hier ist frühe anwaltliche Einschaltung besonders wichtig.
Täuschungen über Identität, gefälschte Kaufangebote, betrügerische Investitionsversprechen — digitale Betrugsvorwürfe sind oft komplex und stützen sich auf umfangreiche digitale Spurensicherung. Ich analysiere, was die Ermittler tatsächlich in Händen halten.
Im Gesundheitswesen, im Handwerk oder in anderen Branchen sind Abrechnungsvorwürfe häufig. Hier liegen oft Abgrenzungsfragen vor — zwischen legitimer Abrechnung und strafbarem Betrug.
Wer sich anvertraute Sachen rechtswidrig zueignet, macht sich nach § 246 StGB strafbar. Dieser Tatbestand ist im beruflichen Umfeld häufig — bei Mitarbeitern mit Zugang zu Firmenvermögen.
Wer Vermögensfürsorgepflichten verletzt und dadurch dem Vermögensinhaber einen Schaden zufügt, begeht Untreue. Dieser Vorwurf richtet sich typischerweise gegen Geschäftsführer, Vorstände und Beauftragte.

Meine Verteidigungs­ansätze bei Diebstahl und Betrug

1

Tatbestands­prüfung und Schadens­höhe

Sind alle Elemente des Tatbestands wirklich erfüllt? Beim Betrug fehlt es häufig am nachweisbaren Vorsatz oder am Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und Vermögensverfügung. Gerade bei Seriendelikten oder komplexen Betrugsfällen ist die Schadensberechnung der Anklage oft angreifbar. Zu hohe oder pauschal geschätzte Schadensbeträge wirken sich direkt auf den Strafrahmen aus.

2

Beweis­mittel und Verwertungs­verbote

Ich prüfe, ob Zeugenaussagen widerspruchsfrei sind, ob digitale Beweise rechtmäßig erhoben wurden und ob Erkenntnisse aus Telefonüberwachungen verwertet werden dürfen.

3

Einstellung, Geständnis und Wieder­gutmachung

In bestimmten Konstellationen kann ein Geständnis in Verbindung mit einer Wiedergutmachung des Schadens zu einer erheblichen Strafmilderung führen. Bei überschaubaren Fällen ohne Vorstrafen ist häufig eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage oder gemeinnützige Arbeit möglich — ohne Hauptverhandlung, ohne Urteil.

Ihr Rechtsanwalt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Sie mit Klarheit zu führen,

Seit 2014 als Strafverteidiger bundesweit tätig, mit Schwerpunkten im Wirtschafts-, Verkehrs- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie im Sexual- und Jugendstrafrecht. Ich betreue meine Mandanten persönlich – schnell, transparent und mit ehrlicher Einschätzung Ihrer Lage.

Ein Beispiel aus der Praxis

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Häufig gestellte Fragen

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1. Was droht bei einfachem Diebstahl?
Der Grundtatbestand des § 242 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Bei geringem Wert und fehlendem Strafregister ist eine Einstellung des Verfahrens häufig möglich.
Beim Diebstahl wird eine fremde Sache weggenommen. Bei der Unterschlagung war die Sache bereits im Besitz des Täters — er eignet sie sich dann widerrechtlich zu.
§ 263 Abs. 3 StGB nennt als Regelbeispiele unter anderem gewerbsmäßiges Handeln, erheblichen Vermögensschaden und das Missbrauchen einer Vertrauensstellung. In diesen Fällen beträgt der Strafrahmen mindestens sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Schadenswiedergutmachung kann strafmildernd berücksichtigt werden und ist häufig Voraussetzung für eine Einstellung nach § 153a StPO.
Beim Betrug ist der Versuch ebenfalls strafbar (§ 263 Abs. 2 StGB). Es reicht, dass die Täuschungshandlung vorgenommen wurde — auch wenn sie nicht zum Erfolg führte.
Das hängt von der konkreten Situation ab. Bei Ersttätern und geringem Wert wird das Verfahren häufig eingestellt. Eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt erst ab bestimmten Strafmaßen.
§ 263a StGB erfasst die unbefugte Einwirkung auf Datenverarbeitungsvorgänge mit dem Ziel, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen — zum Beispiel durch Manipulation von Kontobewegungen oder Online-Banking-Zugriffen.
Als Beschuldigter haben Sie keine Pflicht zur Aussage. Ich empfehle dringend, erst mit mir zu sprechen, bevor Sie irgendetwas zu Protokoll geben.
Im deutschen Strafrecht können Unternehmen nicht direkt strafrechtlich verurteilt werden. Strafrechtlich haftbar sind immer die natürlichen Personen — also Geschäftsführer, Vorstände, Bevollmächtigte.
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Honorarvereinbarung. Ich erkläre Ihnen im Erstgespräch ehrlich, was auf Sie zukommt — ohne Überraschungen.

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