Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen kommen selten mit einer einfachen Vorladung. Sie beginnen häufig mit einer Durchsuchung in der Kanzlei, im Betrieb oder in der Privatwohnung. In diesem Moment beginnt meine Arbeit.

Straf­verteidigung bei unternehmerischen Vorwürfen

Was ist Wirtschafts­strafrecht?

Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich Mandanten bei Tatvorwürfen, die im unternehmerischen oder beruflichen Kontext entstehen. Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren unterscheiden sich strukturell von anderen Strafverfahren: Sie sind umfangreicher in der Aktenlage, langwieriger im Verfahren und häufig von parallelen behördlichen Verfahren begleitet — Steuer, Gewerbe, Sozialversicherung.

Untreue (§ 266 StGB): Wer eine Vermögensfürsorgepflicht verletzt und dadurch dem Berechtigten einen Schaden zufügt, macht sich wegen Untreue strafbar. Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe; in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre.

Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Wer Steuerbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder falsche Angaben macht und damit Steuern verkürzt, macht sich strafbar. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 332, 334 StGB): Im öffentlichen Sektor sind Bestechungsdelikte erheblich mit Strafrahmen bis zu fünf Jahren; in schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

Korruption in der Privatwirtschaft (§§ 299 ff. StGB): Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Umfeld sind seit der Reform 2015 strafrechtlich stärker erfasst. Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) und Bankrott (§ 283 StGB): Verstöße gegen Insolvenzantragspflichten und Handlungen zum Nachteil der Gläubiger können erhebliche Strafrahmen auslösen.

Verteidigungs­ansätze im Wirtschafts­strafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren erfordern eine Verteidigungsstrategie, die über das reine Strafverfahren hinausgeht. Denn häufig laufen parallel steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder aufsichtsrechtliche Verfahren — und eine Aussage im Strafverfahren kann sich dort negativ auswirken.
In Wirtschaftssachen füllt die Ermittlungsakte oft Tausende von Seiten. Ich analysiere systematisch, welcher Sachverhalt tatsächlich belegt ist — und was Interpretation oder Spekulation der Ermittlungsbehörden ist.
Bei Untreue, Steuerhinterziehung oder Betrug hängen Strafrahmen und Strafzumessung stark an der Schadenshöhe. Fehlerhafte oder übertriebene Schadensberechnungen der Staatsanwaltschaft sind ein häufiger und wirksamer Ansatzpunkt.
In Wirtschaftssachen ist eine Einstellung nach § 153a StPO oder § 154 StPO häufig möglich — mit oder ohne Geldauflage. Das setzt eine kluge Verhandlungsstrategie voraus.
Bei Steuerhinterziehung kann eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO das Verfahren abwenden. Voraussetzung ist Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit. Ich berate Sie dazu im Erstgespräch — bevor es zu spät ist.

Was passiert bei einer Durchsuchung im Unternehmen?

1

Durchsuchungs­beschluss prüfen

Überprüfen Sie als Erstes, ob ein wirksamer Durchsuchungsbeschluss vorliegt und legen Sie diesen meinem Büro sofort vor. Veranlassen Sie, dass kein Mitarbeiter Aussagen gegenüber den Ermittlern macht.

2

Unterlagen dokumentieren

Dokumentieren Sie, welche Unterlagen beschlagnahmt werden. Und kontaktieren Sie mich — ich bin 24 Stunden erreichbar.

3

Sofort­verteidigung

Im laufenden Durchsuchungsverfahren habe ich als Ihr Anwalt das Recht, anwesend zu sein und den Ablauf zu begleiten. Je früher ich eingebunden bin, desto mehr kann ich steuern.

Wer ist betroffen von wirtschafts­strafrechtlichen Ermittlungen?

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe treffen nicht nur große Konzerne oder Manager. Sie begegnen mir täglich auch bei Selbstständigen und Freiberuflern (Abrechnungsbetrug, Steuerhinterziehung), bei Geschäftsführern und Vorständen kleiner und mittlerer Unternehmen (Untreue, Insolvenzverschleppung), bei Buchhaltern und Steuerberatern (Beihilfe zu Steuerhinterziehung), bei Handwerkern und Bauunternehmern (Schwarzarbeit, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen) sowie bei Ärzten und anderen Heilberuflern (Abrechnungsbetrug gegenüber Krankenkassen).In all diesen Fällen gilt: Das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende Phase. Was hier versäumt wird — insbesondere durch vorschnelle Aussagen oder unabgestimmte Kooperation mit Behörden — lässt sich im Hauptverfahren nur schwer korrigieren.

Ihr Rechtsanwalt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Sie mit Klarheit zu führen,

Seit 2014 als Strafverteidiger bundesweit tätig, mit Schwerpunkten im Wirtschafts-, Verkehrs- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie im Sexual- und Jugendstrafrecht. Ich betreue meine Mandanten persönlich – schnell, transparent und mit ehrlicher Einschätzung Ihrer Lage.

Ein Beispiel aus der Praxis

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Häufig gestellte Fragen

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1. Was unterscheidet Wirtschaftsstrafrecht von allgemeinem Strafrecht?
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren sind umfangreicher, dauern länger und sind häufig mit parallelen Verwaltungs- oder Steuerverfahren verknüpft. Die Aktenlage ist komplexer, die Sachverständigenfragen zahlreicher.
Bei einer wirksamen Beschlagnahmeanordnung müssen Unterlagen herausgegeben werden. Bestimmte Unterlagen — insbesondere solche, die dem anwaltlichen Berufsgeheimnis unterfallen — können aber geschützt sein.
Eine Selbstanzeige ist wirksam, wenn sie vollständig und rechtzeitig ist — also bevor die Steuerbehörden die Unregelmäßigkeit entdeckt haben oder ein Prüfer angekündigt wurde. Ist dieser Zeitpunkt verpasst, verliert die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung.
Ja. Bei Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder Untreue haftet immer die natürliche Person — also der Geschäftsführer, nicht die GmbH.
§ 15a InsO sieht für die verspätete Stellung des Insolvenzantrags eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor; bei fahrlässiger Begehung bis zu einem Jahr.
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren dauern häufig mehrere Jahre — von der Durchsuchung bis zum rechtskräftigen Urteil.
Wenn die Selbstanzeige die Voraussetzungen des § 371 AO erfüllt und die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt werden, tritt grundsätzlich Straffreiheit ein. Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro ist zusätzlich ein Zuschlag zu zahlen.
Ich koordiniere die Verteidigung mit Ihrem Steuerberater — aber die Federführung liegt bei mir. Es ist wichtig, dass keine Aussage, kein Schreiben und keine Behördenkommunikation ohne Abstimmung mit mir erfolgt.
In umfangreichen Wirtschaftssachen vereinbare ich häufig ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar. Im Erstgespräch klären wir das offen.
Der Betrieb kann grundsätzlich weiter geführt werden. Wenn Unterlagen beschlagnahmt wurden, ist zu prüfen, ob Kopien herausgegeben werden können.

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