Strafmaß versuchter Mord
Das Wichtigste im Überblick
Versuchter Mord wird nach §§ 211, 22, 23 StGB mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bestraft – die Obergrenze liegt bei 15 Jahren, in besonders schweren Fällen ist auch eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.
Die konkrete Strafzumessung hängt von zahlreichen Faktoren ab: Tatmotiv, Ausführungsgrad, Rücktritt vom Versuch, Vorstrafen und persönliche Umstände des Täters beeinflussen das Strafmaß erheblich.
Ein frühzeitiger Rücktritt vom Versuch kann strafbefreiend wirken – bereits in der Ermittlungsphase ist daher eine qualifizierte strafrechtliche Beratung entscheidend für die Verteidigung und das Verfahrensergebnis.
Warum das Strafmaß bei versuchtem Mord so bedeutsam ist
Der Vorwurf des versuchten Mordes gehört zu den schwersten Beschuldigungen im deutschen Strafrecht. Betroffene sehen sich mit existenziellen Konsequenzen konfrontiert: drastische Freiheitsstrafen, gesellschaftliche Stigmatisierung und weitreichende persönliche Folgen. Die Unsicherheit über das drohende Strafmaß belastet Beschuldigte und ihre Angehörigen enorm.
Das deutsche Strafrecht unterscheidet beim versuchten Mord zwischen verschiedenen Tatbestandsvarianten und kennt einen erheblichen Strafrahmen. Die konkrete Strafe hängt von einer Vielzahl rechtlicher und tatsächlicher Gesichtspunkte ab. Welche Mordmerkmale liegen vor? Wie weit war die Tat bereits gediehen? Gibt es mildernde Umstände? Diese und weitere Fragen bestimmen das Strafmaß maßgeblich.
Für Beschuldigte ist es fundamental, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen und die eigene Verteidigungsstrategie auf fundierten strafrechtlichen Kenntnissen aufzubauen.
Rechtliche Grundlagen: §§ 211, 22, 23 StGB im Zusammenspiel
Mord nach § 211 StGB
Der Mordtatbestand des § 211 StGB definiert Mord als das vorsätzliche Töten eines Menschen unter besonders verwerflichen Umständen. Das Gesetz nennt drei Merkmalsgruppen:
Mordmerkmale nach § 211 Abs. 2 StGB:
- Aus niedrigen Beweggründen: Habgier, Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
- Heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln: Die Art und Weise der Tatausführung
- Zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat: Das Motiv der Tatbegehung
Der strafrechtliche Versuch gemäß §§ 22, 23 StGB
Ein Versuch liegt nach § 22 StGB vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestands ansetzt. Entscheidend ist dabei das subjektive Element: Der Täter muss bereits mit Tötungsvorsatz gehandelt haben und die Schwelle zur unmittelbaren Tatausführung überschritten haben.
§ 23 StGB regelt die Strafbarkeit des Versuchs bei Verbrechen (Straftaten mit Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe). Da Mord gemäß § 12 StGB ein Verbrechen ist, ist auch der Versuch strafbar.
Das Strafmaß beim versuchten Mord
- Untergrenze: 3 Jahre Freiheitsstrafe (statt lebenslang)
- Obergrenze: 15 Jahre Freiheitsstrafe oder in Ausnahmefällen lebenslange Freiheitsstrafe
Die Strafrahmenverschiebung erfolgt nach § 49 StGB durch Herabsetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe auf eine Freiheitsstrafe von drei bis fünfzehn Jahren. Das Gericht hat damit einen erheblichen Spielraum für die konkrete Strafzumessung.
Hauptaspekte der Strafzumessung: Was beeinflusst das konkrete Strafmaß?
Die Mordmerkmale und ihre Bedeutung
Die Art und Intensität der vorliegenden Mordmerkmale beeinflussen die Strafzumessung erheblich.
Heimtückemord: Die heimtückische Begehungsweise, bei der das Opfer arglos und wehrlos ist, wird als besonders verwerflich eingestuft. Heimtückische versuchte Tötungen führen regelmäßig zu Strafen im oberen Bereich des Strafrahmens.
Habgier: Tötungshandlungen aus Habgier, also dem Streben nach persönlicher Bereicherung unter Inkaufnahme fremden Todes, gelten ebenfalls als besonders verwerflich.
Grausamkeit: Bei grausamer Tatbegehung fügt der Täter dem Opfer erhebliche, über das zur Tötung notwendige Maß hinausgehende Schmerzen zu. Dies führt zu einer Strafschärfung.
Der Ausführungsgrad der Tat
Je näher die Tat der Vollendung gekommen ist, desto höher fällt in der Regel das Strafmaß aus. Die Rechtsprechung unterscheidet verschiedene Stadien:
Fehlgeschlagener Versuch: Der Täter hat alles aus seiner Sicht Erforderliche getan, aber die Tat ist gescheitert. Hier liegt das Strafmaß tendenziell höher.
Unbeendeter Versuch: Der Täter hat noch nicht alle Ausführungshandlungen abgeschlossen. Dies kann strafmildernd wirken, insbesondere wenn der Täter selbst von der weiteren Tatausführung absieht.
Versuchte Mittäterschaft vs. Alleintäterschaft: Bei mehreren Beteiligten können sich unterschiedliche Beiträge und Grade der Tatbeteiligung ergeben, die individuell zu bewerten sind.
Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 StGB
Der Rücktritt vom Versuch ist von zentraler Bedeutung für die Strafbarkeit. § 24 StGB belohnt den Täter, der freiwillig die Vollendung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert, mit Straffreiheit.
Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts:
- Freiwilligkeit: Der Täter muss aus eigenem Entschluss zurücktreten, nicht aufgrund äußerer Hindernisse
- Aktives Handeln beim fehlgeschlagenen Versuch: Bei bereits vollständig ausgeführter Tat muss der Täter aktiv die Vollendung verhindern
- Rechtzeitigkeit: Der Rücktritt muss erfolgen, bevor die Tat vollendet ist
Ein erfolgreicher Rücktritt führt zur Straffreiheit hinsichtlich der versuchten Tat. Dies macht den Rücktritt zu einem der wichtigsten Verteidigungsansätze beim versuchten Mord.
Persönliche Verhältnisse und Vorleben des Täters
Die Strafzumessung berücksichtigt gemäß § 46 StGB auch die Persönlichkeit des Täters:
Strafmildernde Faktoren:
- Keine oder geringfügige Vorstrafen
- Geständnis und Reue
- Entschuldigung beim Opfer
- Junges Alter oder fortgeschrittenes Alter
- Besondere persönliche Belastungen zur Tatzeit
- Nachtatverhalten (z.B. Hilfe für das Opfer)
Strafschärfende Faktoren:
- Einschlägige Vorstrafen
- Fehlendes Unrechtsbewusstsein
- Fortgesetzte Gefährlichkeit
- Besondere Brutalität der Tatausführung
- Fehlende Empathie für das Opfer
Die Schuldfähigkeit bei Tatbegehung
Die Frage der Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB kann erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben:
Verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB): Bei erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit kann das Strafmaß gemäß § 49 StGB gemildert werden. Dies kommt etwa bei psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder Affektsituationen in Betracht.
Aufhebung der Schuldfähigkeit (§ 20 StGB): Wenn der Täter zur Tatzeit schuldunfähig war, entfällt die Strafbarkeit vollständig. Allerdings können Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet werden.
Die Prüfung der Schuldfähigkeit erfordert in der Regel ein psychiatrisches Sachverständigengutachten und ist ein komplexes Feld der Strafverteidigung.
Praktische Tipps für Betroffene: So verhalten Sie sich richtig
Im Ermittlungsverfahren
Wer mit dem Vorwurf des versuchten Mordes konfrontiert wird, sollte folgende Grundregeln beachten:
Schweigen Sie zunächst: Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO konsequent. Jede voreilige Aussage kann die Verteidigung erschweren. Erst nach Akteneinsicht und in Absprache mit einem Strafverteidiger sollte über eine Einlassung entschieden werden.
Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger: Bei einem so schwerwiegenden Vorwurf ist anwaltliche Vertretung unerlässlich. Ein Strafverteidiger kann bereits in der Ermittlungsphase wichtige Weichen stellen, etwa durch Akteneinsicht, Beweisanträge oder die Prüfung von Verfahrenshindernissen.
Dokumentieren Sie eigene Erinnerungen: Halten Sie Ihre Erinnerung an den Tathergang zeitnah schriftlich fest – jedoch ausschließlich für Ihren Verteidiger. Diese Aufzeichnung unterliegt dem Zeugnisverweigerungsrecht und kann später bei der Verteidigungsstrategie helfen.
Bewahren Sie Stillschweigen gegenüber Dritten: Sprechen Sie weder mit Mitbeschuldigten noch mit anderen Häftlingen oder Angehörigen über den Tatvorwurf. Solche Gespräche können als Beweise verwendet werden.
Bei der Verteidigungsstrategie
Eine effektive Verteidigung beim versuchten Mord erfordert eine umfassende juristische Strategie:
Prüfung der Mordmerkmale: Liegen die vom Gericht angenommenen Mordmerkmale tatsächlich vor? Die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag kann über das Strafmaß entscheidend sein. Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags statt versuchten Mordes führt zu deutlich niedrigeren Mindeststrafen.
Rücktrittsmöglichkeiten: Kann ein strafbefreiender Rücktritt nach § 24 StGB geltend gemacht werden? Dies ist einer der wichtigsten Verteidigungsansätze. Hat der Beschuldigte freiwillig von der weiteren Tatausführung abgesehen oder die Tatvollendung verhindert, kann Straffreiheit erreicht werden.
Schuldfähigkeit: War die Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit erheblich eingeschränkt? Eine psychiatrische Begutachtung kann klären, ob verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB vorlag. Dies würde zu einer obligatorischen Strafmilderung führen.
Besonderheiten bei Untersuchungshaft
Bei versuchtem Mord wird regelmäßig Untersuchungshaft nach § 112 StPO angeordnet. Betroffene sollten wissen:
Haftprüfung: Die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft kann durch Haftprüfungsantrag überprüft werden. Ein Strafverteidiger kann darlegen, warum mildere Mittel ausreichend sind oder die Haftgründe nicht vorliegen.
Haftverschonung: In Ausnahmefällen kann gegen Auflagen eine Aussetzung der Untersuchungshaft erreicht werden, etwa bei gesundheitlichen Problemen oder besonderen persönlichen Umständen.
Anrechnung: Untersuchungshaft wird später auf die Strafe angerechnet. Dies kann bei der Strafverteidigung strategisch relevant sein.
Checkliste: Erste Schritte bei Mordvorwurf
Sofortmaßnahmen:
- Aussageverweigerungsrecht wahrnehmen – keine Aussage ohne Anwalt
- Umgehend Strafverteidiger kontaktieren
- Keine Gespräche über den Tatvorwurf mit Dritten führen
- Eigene Erinnerungen ausschließlich für den Verteidiger dokumentieren
In der Ermittlungsphase:
- Akteneinsicht durch Verteidiger beantragen lassen
- Verteidigungsstrategie gemeinsam mit Anwalt entwickeln
- Beweismittel und Entlastungszeugen identifizieren
- Bei Untersuchungshaft: Haftprüfung und Haftverschonung prüfen
Verteidigungsansätze prüfen:
- Liegen tatsächlich Mordmerkmale vor oder nur Totschlag?
- Kann ein Rücktritt vom Versuch geltend gemacht werden?
- War die Schuldfähigkeit zur Tatzeit eingeschränkt?
- Gibt es verfahrensrechtliche Fehler oder Beweisverwertungsverbote?
- Ist eine Verfahrensabsprache sinnvoll und möglich?
Zur Hauptverhandlung:
- Aussagestrategie festlegen
- Sachverständigengutachten kritisch prüfen lassen
- Beweisanträge vorbereiten
- Strafzumessungsrelevante Umstände zusammentragen
Versuchter Mord erfordert professionelle Verteidigung
Das Strafmaß beim versuchten Mord bewegt sich zwischen drei und fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe, in Ausnahmefällen ist auch lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Die konkrete Strafe hängt von einer Vielzahl rechtlicher und tatsächlicher Faktoren ab: den vorliegenden Mordmerkmalen, dem Ausführungsgrad der Tat, den persönlichen Verhältnissen des Täters und seinem Nachtatverhalten.
Für Beschuldigte ist es entscheidend, die komplexen rechtlichen Zusammenhänge zu verstehen und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Bereits in der Ermittlungsphase können wichtige Weichen gestellt werden – durch konsequente Wahrnehmung von Verteidigungsrechten, sorgfältige Beweiserhebung und strategische Prozessführung.
Besonders bedeutsam sind die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts nach § 24 StGB, die Frage der Schuldfähigkeit und die sorgfältige Auseinandersetzung mit den vorgeworfenen Mordmerkmalen. In vielen Fällen kann durch qualifizierte Verteidigung eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags statt versuchten Mordes erreicht werden – mit erheblich niedrigeren Mindeststrafen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Mindeststrafe bei versuchtem Mord?
Die Mindeststrafe beim versuchten Mord beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe. Diese ergibt sich aus der obligatorischen Strafmilderung nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, die die lebenslange Freiheitsstrafe des vollendeten Mordes auf eine Freiheitsstrafe von drei bis fünfzehn Jahren herabsetzt.
Kann man bei versuchtem Mord eine Bewährungsstrafe bekommen?
Nein, bei versuchtem Mord ist eine Bewährungsstrafe nach geltendem Recht nicht möglich. Die Mindeststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe überschreitet die Grenze von zwei Jahren, bis zu der gemäß § 56 StGB eine Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt.
Was ist der Unterschied zwischen versuchtem Mord und versuchtem Totschlag?
Der entscheidende Unterschied liegt in den Mordmerkmalen nach § 211 Abs. 2 StGB. Versuchter Mord erfordert mindestens eines der gesetzlich definierten Mordmerkmale (Heimtücke, niedrige Beweggründe, grausame Begehungsweise etc.), während versuchter Totschlag diese besonderen Umstände nicht aufweist.
Welche Rolle spielt das Mordmerkmal Heimtücke für das Strafmaß?
Heimtücke ist eines der häufigsten und am strengsten bewerteten Mordmerkmale. Sie liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Die Rechtsprechung sieht in der Ausnutzung der Wehrlosigkeit eine besondere Verwerflichkeit, die sich strafschärfend auswirkt. Allerdings ist die Annahme von Heimtücke rechtlich komplex und häufig Gegenstand erfolgreicher Verteidigungsstrategien.
Wird Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet?
Ja, Untersuchungshaft wird vollständig auf die später verhängte Strafe angerechnet. Dies kann bei längerer Untersuchungshaft erhebliche praktische Bedeutung haben.
Wie wirkt sich ein Geständnis auf das Strafmaß aus?
Ein Geständnis kann sich erheblich strafmildernd auswirken, da es gemäß § 46 StGB ein wichtiger Strafzumessungsgrund ist. Allerdings sollte niemals voreilig ein Geständnis abgelegt werden. Erst nach Akteneinsicht und in Absprache mit dem Verteidiger sollte entschieden werden, ob und in welchem Umfang eine Einlassung erfolgt.
Was bedeutet verminderte Schuldfähigkeit für die Strafe?
Bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB wird die Strafe obligatorisch gemildert. Dies kann durch psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen oder Affektzustände zur Tatzeit begründet sein. Die Strafmilderung erfolgt nach § 49 Abs. 1 StGB, wodurch sich der Strafrahmen deutlich reduziert. Die Feststellung verminderter Schuldfähigkeit erfordert ein psychiatrisches Sachverständigengutachten und ist ein komplexes Feld der Strafverteidigung, das erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß haben kann.
Gibt es bei versuchtem Mord auch lebenslange Freiheitsstrafe?
In Ausnahmefällen kann auch bei versuchtem Mord lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden, wenn besonders schwerwiegende Umstände vorliegen. Dies kommt etwa bei mehrfachem versuchten Mord, bei Serienstraftätern oder bei extremer Gefährlichkeit des Täters in Betracht.
Wie lange dauert ein Verfahren wegen versuchten Mordes?
Die Verfahrensdauer variiert erheblich je nach Komplexität des Falls. Von der Anklageerhebung bis zum erstinstanzlichen Urteil vergehen typischerweise sechs bis zwölf Monate. In komplexen Fällen mit mehreren Angeklagten, umfangreicher Beweisaufnahme oder Sachverständigengutachten kann sich das Verfahren über mehrere Jahre erstrecken. Hinzu kommen mögliche Rechtsmittelverfahren. Während des Verfahrens verbringen Angeklagte häufig die Zeit in Untersuchungshaft, was die Belastung zusätzlich erhöht. Eine effiziente Verteidigung kann durch strategische Prozessführung zu einer Beschleunigung beitragen.




