Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und MPU
Das Wichtigste im Überblick
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) liegt vor, wenn jemand aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum fahruntüchtig ist und ein Fahrzeug führt – unabhängig von konkreten Promillewerten
MPU-Anordnung erfolgt regelmäßig zwingend bei Blutalkoholkonzentrationen ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Alkoholdelikten im Straßenverkehr – ohne bestandene MPU keine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Frühzeitige strafrechtliche Verteidigung kann über Strafmaß, Fahrverbot und spätere Führerscheinaussichten entscheiden – die Weichen werden oft bereits im Ermittlungsverfahren gestellt
Wenn aus einem Moment der Unachtsamkeit ernste Konsequenzen werden
Eine Feier mit Freunden, ein Glas Wein zu viel, die Entscheidung, doch noch selbst nach Hause zu fahren – und plötzlich steht die Polizei am Straßenrand. Was viele unterschätzen: Bereits die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, selbst wenn kein Unfall passiert ist. Der Tatbestand der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB erfasst genau solche Situationen und kann weitreichende Folgen haben – von Geldstrafe über Fahrverbot bis hin zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Für Betroffene stellt sich oft die Frage: Was genau bedeutet fahrlässige Trunkenheit im Verkehr? Wann wird eine MPU angeordnet? Welche rechtlichen Schritte sind jetzt sinnvoll?
Rechtliche Grundlagen: § 316 StGB und die Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung
Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr ist in § 316 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Entscheidend ist dabei die absolute Fahruntüchtigkeit. Diese wird bei Kraftfahrern ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille unwiderleglich vermutet – es bedarf also keines weiteren Nachweises über konkrete Ausfallerscheinungen. Zwischen 0,3 und 1,09 Promille liegt sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor, die nur dann zur Strafbarkeit führt, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können (etwa Schlangenlinien fahren, Unfall verursachen, auffälliges Verhalten bei der Kontrolle).
Die fahrlässige Begehung gemäß § 316 StGB ist gegeben, wenn der Täter seine Fahruntüchtigkeit nicht erkennt, obwohl er sie bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen. In der Praxis ist dies häufig der Fall, wenn jemand nach Alkoholkonsum seine eigene Fahrtüchtigkeit falsch einschätzt.
Rechtsfolgen nach dem Strafgesetzbuch
Die Strafrahmen unterscheiden sich nach der Begehungsform:
- Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
- Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 2 StGB)
Zusätzlich ordnet das Gericht nach § 69 StGB regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis an, wenn jemand wegen einer Straftat nach § 316 StGB verurteilt wird und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Das Gericht kann zudem ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB für die Dauer von einem bis zu sechs Monaten anordnen, wenn die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird oder die Voraussetzungen für eine Entziehung nicht vorliegen.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Die Anordnung einer MPU erfolgt nicht durch das Strafgericht, sondern durch die Führerscheinbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Eine MPU wird regelmäßig angeordnet bei:
- Straftaten oder wiederholten Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit Alkoholkonsum stehen
- Erreichen oder Überschreiten von 1,6 Promille BAK beim Führen eines Kraftfahrzeugs
- Wiederholten Verkehrsverstößen unter Alkoholeinfluss
- Ablehnung eines Alkoholtests trotz begründeten Verdachts
Die Behörde darf die MPU nur dann anordnen, wenn Eignungszweifel bestehen. Bei einer BAK von 1,6 Promille oder höher wird unwiderleglich vermutet, dass der Betroffene sich nicht zwischen Alkoholkonsum und Fahren trennen kann. Hier muss er in der MPU nachweisen, dass sich sein Verhalten geändert hat und künftig keine Gefahr mehr von ihm ausgeht.
Hauptaspekte: Von der Verkehrskontrolle bis zur MPU-Vorbereitung
Die polizeiliche Verkehrskontrolle und ihre Folgen
Der typische Ablauf beginnt mit einer Verkehrskontrolle. Besteht bei der Polizei der Verdacht auf Alkoholisierung, wird zunächst ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser Vortest ist freiwillig und kann verweigert werden, ohne dass dies rechtliche Nachteile mit sich bringt. Allerdings kann die Verweigerung den Verdacht verstärken und dazu führen, dass die Polizei andere Maßnahmen ergreift.
Die Blutentnahme darf nur durch einen Arzt durchgeführt werden und ist eine körperliche Untersuchung, die richterlich angeordnet werden muss – außer es besteht „Gefahr im Verzug“. In der Praxis wird fast immer von Gefahr im Verzug ausgegangen, da der Alkoholgehalt im Blut stetig abnimmt.
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren
Nach der Blutentnahme und ersten Vernehmung vor Ort wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Betroffene erhalten in der Regel eine Vorladung zur polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung. An dieser Stelle ist äußerste Vorsicht geboten: Jede Aussage kann später gegen die beschuldigte Person verwendet werden.
In der Regel rate ich Mandanten, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, bis die Ermittlungsakten vollständig vorliegen und eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann. Eine voreilige Aussage kann die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich einschränken.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren an. Zentrale Ansatzpunkte sind:
Überprüfung der Blutalkoholanalyse: Die Blutprobe muss ordnungsgemäß entnommen, transportiert, gelagert und analysiert worden sein. Fehler in diesem Prozess können zur Unverwertbarkeit des Ergebnisses führen. Verteidiger prüfen daher die Einhaltung der Richtlinien zur Blutalkoholbestimmung der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie.
Rückrechnung des Blutalkoholwertes: Zwischen Tatzeitpunkt und Blutentnahme vergeht Zeit. Bei der sogenannten Rückrechnung wird ermittelt, welcher BAK-Wert zum Zeitpunkt des Fahrens vorlag. Hier gibt es Spielräume, die zugunsten der Beschuldigten ausgelegt werden können.
Verwertbarkeit der Beweismittel: Wurden Rechte des Beschuldigten verletzt (etwa bei der Belehrung oder bei der Durchsuchung), können Beweismittel unverwertbar sein. Formfehler der Polizei oder Staatsanwaltschaft sollten frühzeitig gerügt werden.
Die führerscheinrechtlichen Konsequenzen
Parallel zum Strafverfahren läuft häufig ein Verfahren bei der Führerscheinbehörde. Diese kann bereits während des laufenden Strafverfahrens die Fahrerlaubnis entziehen oder vorläufig sicherstellen, wenn dringende Gründe für die Annahme einer Ungeeignetheit bestehen.
Nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens prüft die Behörde, ob die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU voraussetzt. Bei Ersttätern mit BAK-Werten zwischen 1,1 und 1,59 Promille ohne weitere Auffälligkeiten kann die Behörde unter Umständen von einer MPU absehen, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und keine weiteren Eignungszweifel bestehen. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung.
Ab 1,6 Promille ist die MPU-Anordnung nahezu zwingend. Betroffene müssen dann nachweisen, dass sie ihr Verhalten dauerhaft geändert haben und künftig Alkoholkonsum und Fahren trennen können.
Vorbereitung auf die MPU
Die MPU besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, einem Leistungstest und einem psychologischen Gespräch. Der psychologische Teil ist der anspruchsvollste und entscheidet meist über Bestehen oder Nichtbestehen.
Zentrale Themen im psychologischen Gespräch sind:
- Problemeinsicht: Erkennt der Betroffene, dass sein Verhalten falsch war und warum?
- Verhaltensänderung: Welche konkreten Schritte hat er unternommen, um das Verhalten zu ändern?
- Stabilität: Wie stabil ist die Verhaltensänderung, gibt es Rückfallrisiken?
- Trennung von Alkohol und Fahren: Wie stellt der Betroffene künftig sicher, dass er nicht mehr alkoholisiert fährt?
Praktische Tipps für Betroffene
Bei der Verkehrskontrolle
Gemeinschaftlicher Besitz
Ruhe bewahren und kooperativ auftreten. Aggressives oder uneinsichtiges Verhalten wird in den polizeilichen Bericht aufgenommen und kann sich später negativ auswirken.
Atemalkoholtest ist freiwillig. Sie können die Teilnahme am Atemalkoholtest verweigern, ohne dass dies rechtliche Folgen hat. Allerdings führt eine Verweigerung häufig dazu, dass eine Blutentnahme angeordnet wird.
Blutentnahme nicht verweigern. Die Verweigerung einer richterlichen oder bei Gefahr im Verzug polizeilich angeordneten Blutentnahme kann als eigenständige Straftat gewertet werden. Lassen Sie die Blutentnahme durchführen.
Sofort anwaltliche Vertretung suchen. Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf.
Nach der Vorladung
Keine unüberlegten Aussagen. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, bis Sie mit Ihrem Verteidiger gesprochen haben. Jede Aussage bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft kann später gegen Sie verwendet werden.
Akteneinsicht beantragen. Ihr Verteidiger sollte umgehend Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage zu prüfen und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Nicht auf Strafbefehl einlassen ohne Prüfung. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, lassen Sie ihn von einem Rechtsanwalt prüfen, bevor die Einspruchsfrist abläuft. Ein ungeprüftes Hinnehmen kann zu ungünstigen Konsequenzen führen.
Vorbereitung auf die MPU
Frühzeitig beginnen. Warten Sie nicht bis kurz vor der MPU-Anordnung. Je früher Sie sich vorbereiten, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten.
Verkehrspsychologische Beratung in Anspruch nehmen. Seriöse Verkehrspsychologen bieten Einzelgespräche oder Gruppenkurse zur MPU-Vorbereitung an. Diese Investition lohnt sich, da die Durchfallquote bei unvorbereiteten Teilnehmern sehr hoch ist.
Abstinenznachweise sammeln. Bei hohen BAK-Werten oder Wiederholungstätern fordern Behörden oft Abstinenznachweise. Beginnen Sie frühzeitig mit kontrollierten Urin- oder Haarproben, um eine mindestens einjährige Abstinenz nachzuweisen.
Selbstreflexion und Verhaltensänderung dokumentieren. Die MPU-Gutachter wollen sehen, dass Sie sich ernsthaft mit Ihrem Fehlverhalten auseinandergesetzt haben. Führen Sie ein Tagebuch über Ihre Gedanken, besuchen Sie Selbsthilfegruppen und dokumentieren Sie konkrete Verhaltensänderungen.
Checkliste: Handlungsempfehlungen bei Trunkenheit im Verkehr
Sofortmaßnahmen bei Verkehrskontrolle:
- Ruhe bewahren und kooperativ auftreten
- Personalien angeben, aber keine inhaltlichen Aussagen zum Tathergang
- Anwalt kontaktieren
- Blutentnahme nicht verweigern
- Keine Details über konsumierten Alkohol angeben
Nach der Kontrolle:
- Schriftliche Notizen zum Ablauf anfertigen (Zeitpunkte, Mengen, Zeugen)
- Belege für Alkoholkonsum sammeln (Rechnungen, Zeugenaussagen)
- Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen
- Nicht mit Ermittlungsbehörden kommunizieren ohne anwaltliche Beratung
Im Ermittlungsverfahren:
- Von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen bis zur Akteneinsicht
- Verteidigungsstrategie mit Rechtsanwalt entwickeln
- Bei Strafbefehl: Einspruchsfrist von zwei Wochen beachten
- Beweismittel und Verfahrensabläufe überprüfen lassen
Bei drohender MPU-Anordnung:
- Frühzeitig verkehrspsychologische Beratung aufsuchen
- Bei hohen BAK-Werten: Abstinenznachweise beginnen (12 Monate empfohlen)
- Selbsthilfegruppen besuchen und dokumentieren
- Selbstreflexion betreiben und Verhaltensänderung einleiten
- MPU-Vorbereitung bei seriösen Stellen (keine Garantieversprechen!)
Vor und während der MPU:
- Ehrlich und selbstkritisch sein
- Keine Standardantworten oder auswendig Gelerntes
- Konkrete Verhaltensänderungen beschreiben können
- Rückfallprophylaxe darstellen
- Abstinenznachweise vorlegen (falls gefordert)
Nach negativem MPU-Gutachten:
- Gutachten rechtlich prüfen lassen
- Ggf. Widerspruch bei formellen Fehlern einlegen
- Weitere Vorbereitung und erneute MPU planen
- Keine übereilte Wiederholung ohne gründliche Vorbereitung
Frühzeitige Weichenstellung entscheidet über den Ausgang
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und die damit verbundene MPU-Thematik sind komplexe Rechtsgebiete, die weitreichende Folgen für das Leben der Betroffenen haben können. Der Verlust der Fahrerlaubnis bedeutet für viele Menschen erhebliche Einschränkungen im Berufs- und Privatleben.
Die gute Nachricht ist: Mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung lassen sich die Folgen oft minimieren. Entscheidend ist die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers, der sowohl das strafrechtliche als auch das führerscheinrechtliche Verfahren im Blick hat. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in diesem Bereich und kenne die Abläufe bei den zuständigen Gerichten und Behörden im Raum Dortmund und darüber hinaus.
Wenn Sie mit einer Vorladung oder Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr konfrontiert sind, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die strafrechtliche Verteidigung ist nur ein Teil der Lösung. Mindestens ebenso wichtig ist die Vorbereitung auf die MPU. Je früher Sie damit beginnen, desto besser sind Ihre Chancen, die Fahrerlaubnis zeitnah wiederzuerlangen. Eine durchdachte Strategie, die beide Verfahren berücksichtigt, erhöht Ihre Erfolgsaussichten erheblich.
Handeln Sie jetzt, um Ihre Zukunft zu sichern. Mit der richtigen Unterstützung können die meisten Betroffenen nach einem Alkoholdelikt im Straßenverkehr wieder in ein normales Leben zurückfinden. Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie die Chancen, die das Recht Ihnen bietet.
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Promillewert liegt eine Straftat vor?
Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, und es handelt sich um eine Straftat nach § 316 StGB. Zwischen 0,3 und 1,09 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien fahren, Unfall verursachen) nachgewiesen werden.
Wird bei jeder Trunkenheitsfahrt eine MPU angeordnet?
Nein, nicht automatisch. Die MPU wird von der Führerscheinbehörde angeordnet, wenn Eignungszweifel bestehen. Bei BAK-Werten ab 1,6 Promille ist die MPU-Anordnung jedoch die Regel. Bei niedrigeren Werten als Ersttäter kann die Behörde im Einzelfall auch ohne MPU die Fahrerlaubnis wiedererteilen.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung?
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich befristete Maßnahme, nach der die Fahrerlaubnis automatisch wieder gilt. Die Fahrerlaubnisentziehung ist eine unbefristete Entziehung, nach der eine Neuerteilung beantragt werden muss – oft erst nach bestandener MPU.
Kann ich die MPU auch ohne Vorbereitung bestehen?
Theoretisch ja, praktisch ist das eher unwahrscheinlich. Eine gründliche Vorbereitung mit professioneller Unterstützung erhöht Ihre Chancen erheblich.
Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein nach einer MPU zurückbekomme?
Nach bestandener MPU reichen Sie das Gutachten bei der Führerscheinbehörde ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4-8 Wochen. Sie müssen dann noch die Sperrfrist abwarten, die das Gericht festgelegt hat.
Kann ich während der Sperrfrist eine Fahrerlaubnis für berufliche Zwecke beantragen?
Nein, die Sperrfrist gilt absolut. Es gibt keine Ausnahme für berufliche Fahrten. Einige Gerichte berücksichtigen aber die berufliche Notwendigkeit bei der Festsetzung der Sperrfristdauer.
Was passiert, wenn ich die MPU nicht bestehe?
Sie können die MPU beliebig oft wiederholen. Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Allerdings sollten Sie zwischen zwei Versuchen ausreichend Zeit für die weitere Vorbereitung und Verhaltensänderung einplanen.
Brauche ich für das Strafverfahren einen Anwalt?
Rechtlich besteht keine Anwaltspflicht in Strafverfahren wegen § 316 StGB. Praktisch ist anwaltliche Vertretung jedoch dringend zu empfehlen, da das Ergebnis des Strafverfahrens erhebliche Auswirkungen auf die weitere Entwicklung (Höhe der Strafe, Sperrfrist, führerscheinrechtliche Folgen) hat.




