strafmaß drogen am steuer

Strafmaß Drogen am Steuer

Das Wichtigste im Überblick

Drastische Strafen drohen: Bei Drogenfahrten können neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen verhängt werden, zusätzlich drohen Führerscheinentzug und MPU-Anordnung

Nachweisbarkeit entscheidend: Cannabis ist bis zu mehrere Tagen im Blut nachweisbar – auch wenn die berauschende Wirkung längst abgeklungen ist, was zu ungerechtfertigten Anschuldigungen führen kann

Sofortiges Handeln schützt: Die ersten Stunden nach der Polizeikontrolle sind entscheidend – falsche Aussagen oder mangelnde rechtliche Beratung können die Situation erheblich verschlechtern

Warum das Thema Drogen am Steuer jeden betreffen kann

Verkehrskontrollen gehören zum Alltag auf deutschen Straßen. Was viele Autofahrer jedoch unterschätzen: Eine Fahrt unter Drogeneinfluss kann weitreichende strafrechtliche und verkehrsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die das gesamte Leben beeinflussen können.

Das Strafmaß bei Drogen am Steuer hängt von zahlreichen Faktoren ab: der konsumierten Substanz, der nachgewiesenen Konzentration, möglichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer und dem Vorliegen von Vorstrafen. Die Bandbreite reicht von Bußgeldern über Fahrverbote bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Hinzu kommen verkehrsrechtliche Sanktionen wie der Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Rechtliche Grundlagen: Straftatbestände und ihre Voraussetzungen

§ 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr

Der zentrale Straftatbestand bei Drogenfahrten ist § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Dieser erfasst nicht nur Alkohol, sondern explizit auch andere berauschende Mittel. Der Tatbestand setzt voraus, dass der Fahrer aufgrund des Konsums von Betäubungsmitteln fahruntüchtig war.

Die Strafandrohung gemäß § 316 StGB umfasst:

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  • Zusätzlich: Regelentziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate

§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs

Schwerer wiegt der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB. Dieser liegt vor, wenn durch die Drogenfahrt konkret andere Personen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden. Typische Beispiele sind Schlangenlinien fahren, Rotlichtverstöße oder Beinahe-Unfälle.

Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG

Neben den Straftaten existiert der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 24a StVG. Dieser erfasst das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Cannabis, aber noch keine absolute Fahruntüchtigkeit nachgewiesen ist.

Strafmaß und Strafzumessung: Faktoren, die die Strafhöhe beeinflussen

Grundsätzliche Strafrahmen

Das konkrete Strafmaß bei Drogenfahrten unterliegt erheblichen Schwankungen und wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters und kann zwischen 1 und 30.000 Euro betragen.

Bei gravierenden Fällen, insbesondere bei konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei Unfällen, kommen auch Freiheitsstrafen zur Anwendung. Diese werden bei Ersttätern häufig zur Bewährung ausgesetzt, sofern die Strafe nicht mehr als zwei Jahre beträgt.

Strafmildernde Faktoren

Verschiedene Umstände können sich strafmildernd auswirken:

Geständnis und Reue: Ein frühzeitiges, glaubhaftes Geständnis und das Zeigen von Reue können die Strafe reduzieren. Allerdings sollte ein Geständnis niemals ohne anwaltliche Beratung erfolgen.

Erstmaliger Verstoß: Wer erstmals strafrechtlich in Erscheinung tritt, wird in der Regel milder bestraft als Wiederholungstäter.

Geringe Drogenkonzentration: Je niedriger die gemessene Konzentration der berauschenden Substanz, desto milder fällt tendenziell die Strafe aus.

Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse: Besondere persönliche Umstände, etwa eine berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein, werden bei der Strafzumessung berücksichtigt.

Strafschärfende Faktoren

Umgekehrt führen folgende Umstände zu einer Strafverschärfung:

Wiederholungstaten: Einschlägige Vorstrafen, insbesondere weitere Drogenfahrten oder Trunkenheitsfahrten, führen zu deutlich höheren Strafen.

Hohe Drogenkonzentration: Je stärker die Beeinträchtigung durch Drogen, desto härter die Strafe.

Gefährdung oder Schädigung Dritter: Jede Form der konkreten Gefährdung oder gar Verletzung anderer Personen führt zu einer erheblichen Strafverschärfung.

Mischkonsum: Der gleichzeitige Konsum mehrerer Substanzen (etwa Cannabis und Alkohol) wird besonders streng bewertet.

Fluchtversuche: Wer nach einer Drogenfahrt flüchtet oder die Tat zu verdecken versucht, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Besonderheiten bei verschiedenen Substanzen

Cannabis

Cannabis stellt die am häufigsten nachgewiesene illegale Droge im Straßenverkehr dar. Seit der teilweisen Legalisierung zum 1. April 2024 hat sich die rechtliche Bewertung teilweise verändert, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt.

Der aktive Wirkstoff THC ist noch Tage nach dem Konsum im Blut nachweisbar, auch wenn die berauschende Wirkung längst abgeklungen ist. Dies führt häufig zu Konstellationen, in denen Betroffene zum Zeitpunkt der Fahrt objektiv nicht mehr beeinträchtigt waren, aber dennoch strafrechtlich belangt werden.

Amphetamine und Methamphetamine

Bei Amphetaminen (Speed) und Methamphetaminen (Crystal Meth) ist die Rechtslage klarer. Diese Substanzen führen zu erheblichen Wahrnehmungsstörungen und Selbstüberschätzung.

Kokain

Kokain führt zu gesteigertem Selbstvertrauen und vermindertem Risikobewusstsein. Die Gerichte bewerten Kokainfahrten ähnlich streng wie Amphetaminfahrten.

Designerdrogen und synthetische Cannabinoide

Besonders gefährlich sind neue psychoaktive Substanzen (NPS), da ihre Wirkung oft unberechenbar ist. Die rechtliche Einordnung ist teilweise noch nicht abschließend geklärt, was jedoch nicht bedeutet, dass Fahrten unter deren Einfluss straffrei bleiben.

Praktische Tipps für Betroffene: Richtiges Verhalten bei Polizeikontrollen

Während der Verkehrskontrolle

Wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten und der Verdacht auf Drogenkonsum besteht, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Ruhe bewahren: Bleiben Sie höflich und kooperativ, aber machen Sie keine vorschnellen Aussagen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zu belasten.

Aussageverweigerungsrecht nutzen: Von Ihrem Recht zu schweigen sollten Sie konsequent Gebrauch machen. Höfliche Formulierungen wie „Ich möchte zunächst mit meinem Anwalt sprechen“ sind ausreichend.

Freiwillige Tests ablehnen: Sowohl der Urintest als auch der Speicheltest sind freiwillig. Sie können die Teilnahme verweigern, ohne dass daraus negative Schlüsse gezogen werden dürfen. Bei begründetem Verdacht wird ohnehin eine Blutprobe angeordnet.

Durchsuchungen dokumentieren: Falls eine Durchsuchung erfolgt, merken Sie sich genau, was beschlagnahmt wird. Bestehen Sie auf einer Beschlagnahmequittung.

Zeugen benennen: Falls Sie einen Beifahrer haben, der Ihre Fahrtüchtigkeit bestätigen kann, benennen Sie diesen als Zeugen – allerdings erst nach anwaltlicher Beratung.

Nach der Kontrolle

Sofort rechtliche Beratung einholen: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Die Kanzlei Rechtsanwalt & Strafverteidiger Christian Isselhorst kann in dringenden Fällen sofort tätig werden.

Blutprobe-Ergebnis abwarten: Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen, bevor das Ergebnis der Blutuntersuchung vorliegt. Die Konzentrationswerte sind entscheidend für die weitere Strategie.

Schweigen bewahren: Auch nach der Kontrolle sollten Sie keine Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden treffen, bevor Sie anwaltlich beraten wurden.

Beweise sichern: Falls Sie über eigene Beweise verfügen (etwa Zeugen für Ihren Zustand, Belege über den Zeitpunkt des letzten Konsums), dokumentieren Sie diese umgehend.

Verteidigungsstrategien: Wie sich Betroffene erfolgreich wehren können

Infragestellung der Beweismittel

Ein zentraler Ansatzpunkt für die Verteidigung liegt in der Überprüfung der Beweismittel. Blutproben müssen unter Einhaltung strenger Vorschriften entnommen, transportiert und analysiert werden. Jeder Verstoß gegen diese Vorschriften kann zur Unverwertbarkeit der Probe führen.

Relevante Prüfpunkte sind:

  • Wurde die Blutentnahme von einem Arzt durchgeführt?
  • Wurden zwei separate Proben entnommen?
  • Erfolgten die Lagerung und der Transport ordnungsgemäß gekühlt?
  • Wurde die Analyse in einem zertifizierten Labor durchgeführt?
  • Sind die Analysemethoden wissenschaftlich anerkannt?

Bestreiten der Fahrtüchtigkeit

Selbst bei nachgewiesenen Drogen im Blut kann die konkrete Fahruntüchtigkeit bestritten werden. Dies gilt insbesondere bei niedrigen Wirkstoffkonzentrationen und wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.

Hier können Sachverständigengutachten hilfreich sein, die darlegen, dass die gemessene Konzentration zum Zeitpunkt der Fahrt keine relevante Beeinträchtigung mehr verursacht hat.

Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO

In geeigneten Fällen kann eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen erreicht werden. Dies kommt insbesondere bei Ersttätern, geringen Drogenkonzentrationen und fehlender Gefährdung in Betracht. Typische Auflagen sind Geldzahlungen, gemeinnützige Arbeit oder die Teilnahme an Verkehrspräventionsprogrammen.

Freispruch durch Verfahrensfehler

Zahlreiche Verurteilungen scheitern an Verfahrensfehlern. Dazu gehören:

  • Verstoß gegen das Aussageverweigerungsrecht
  • Unzulässige Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss
  • Verwertungsverbote bei der Blutprobe
  • Fehlerhafte Belehrungen

Führerscheinentzug und MPU: Verkehrsrechtliche Konsequenzen

Regelentziehung der Fahrerlaubnis

Neben der strafrechtlichen Sanktion erfolgt bei Drogenfahrten in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde. Die Dauer des Entzugs richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.

Die Sperrfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins bei der zuständigen Behörde. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich und setzt in der Regel die erfolgreiche Absolvierung einer MPU voraus.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die sogenannte „Idiotentest“ wird bei Drogenfahrten standardmäßig angeordnet. Die MPU prüft, ob der Betroffene zukünftig Drogen und Fahren trennen kann und ob eine Drogenabhängigkeit vorliegt.

Die Vorbereitung auf die MPU sollte ernst genommen werden. Wichtig ist:

  • Nachweisbare Drogenabstinenz über einen längeren Zeitraum
  • Glaubhafte Reflexion des Fehlverhaltens
  • Entwicklung von Strategien zur Rückfallvermeidung
  • Gegebenenfalls Teilnahme an Suchtberatung oder Therapie

Fahrverbot vs. Führerscheinentzug

Zu unterscheiden ist zwischen dem strafrechtlichen Fahrverbot und dem behördlichen Führerscheinentzug. Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe zur Haupt- oder Geldstrafe und endet automatisch nach Ablauf der Frist. Der Führerscheinentzug hingegen erfordert eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis und häufig eine MPU.

Checkliste: Handlungsempfehlungen für Betroffene

Sofortmaßnahmen bei Polizeikontrolle:

  • Ruhe bewahren und höflich bleiben
  • Vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen
  • Freiwillige Drogentests ablehnen
  • Bei Blutprobenanordnung: Arzt und Zweite Probe verlangen
  • Zeugen und Beweismittel mental notieren

Unmittelbar nach der Kontrolle:

  • Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren
  • Keine Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne Anwalt
  • Eigene Dokumentation des Ablaufs anfertigen
  • Zeugen schriftlich festhalten
  • Keine Diskussion des Falls in sozialen Medien

Im laufenden Verfahren:

  • Akteneinsicht durch Anwalt beantragen lassen
  • Blutproben-Analyse auf Fehler überprüfen lassen
  • Verteidigungsstrategie mit Anwalt entwickeln
  • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten einholen
  • Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO prüfen

Bei drohendem Führerscheinentzug:

  • Fahrerlaubnisakten anfordern
  • Stellungnahme zur Fahreignung vorbereiten
  • Drogenabstinenz durch Screenings nachweisen
  • MPU-Vorbereitung frühzeitig beginnen
  • Berufliche Angewiesenheit dokumentieren

Langfristige Maßnahmen:

  • Konsequente Trennung von Konsum und Fahren
  • Gegebenenfalls Suchtberatung in Anspruch nehmen
  • Dokumentation der Verhaltensänderung
  • Teilnahme an Verkehrspräventionsprogrammen
  • Regelmäßige Rücksprache mit Anwalt über Rechtsentwicklungen

Professionelle Verteidigung sichert Ihre Zukunft

Drogenfahrten werden in Deutschland hart bestraft – die Konsequenzen reichen von empfindlichen Geldstrafen über Fahrverbote bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Hinzu kommen verkehrsrechtliche Sanktionen wie der Führerscheinentzug und die MPU-Anordnung, die erhebliche Auswirkungen auf das Berufs- und Privatleben haben können.

Die rechtliche Situation ist komplex und entwickelt sich ständig weiter, insbesondere seit der Cannabis-Teillegalisierung. Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite ihrer Situation und verschlimmern diese durch unbedachte Aussagen oder Verzögerungen bei der Einholung rechtlicher Beratung.

Eine spezialisierte strafrechtliche Verteidigung kann in vielen Fällen erhebliche Verbesserungen erreichen: von der Verfahrenseinstellung über die Reduzierung der Strafe bis hin zum Freispruch. Entscheidend sind dabei die ersten Stunden nach der Polizeikontrolle und eine strategisch durchdachte Verteidigung im gesamten Verfahren.

Zögern Sie nicht, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Je früher eine professionelle Verteidigung eingeschaltet wird, desto besser sind die Aussichten auf ein günstiges Verfahrensergebnis. Die Kanzlei bietet Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich bei einer Polizeikontrolle einem Drogentest zustimmen?

Nein, sowohl Urin- als auch Speicheltests sind freiwillig. Sie können die Teilnahme ohne rechtliche Nachteile verweigern. Allerdings kann die Polizei bei begründetem Verdacht eine Blutprobe anordnen. Diese Anordnung ist verpflichtend und kann zwangsweise durchgesetzt werden.

Was passiert, wenn ich die Aussage verweigere?

Sie haben ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Aus dem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Es ist fast immer ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen, bis Sie anwaltlich beraten wurden. Falsche oder vorschnelle Aussagen können Ihre Situation erheblich verschlechtern und lassen sich später nicht mehr korrigieren.

Kann ich meinen Führerschein behalten, wenn ich beruflich darauf angewiesen bin?

Die berufliche Angewiesenheit auf die Fahrerlaubnis ist ein wichtiger Strafzumessungsgrund, führt aber nicht automatisch zum Erhalt des Führerscheins. In Einzelfällen kann bei geringfügigen Verstößen und erheblicher beruflicher Abhängigkeit vom Führerscheinentzug abgesehen werden.

Was kostet eine Verteidigung bei Drogenfahrt?

Die Kosten einer strafrechtlichen Verteidigung richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Ich biete eine transparente Kostenaufklärung im Rahmen der Ersteinschätzung.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Drogenfahrt ab?

Nach der Polizeikontrolle und Blutprobe wird ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Diese prüft anhand der Ermittlungsergebnisse, ob eine Anklage erhoben wird. In vielen Fällen erfolgt zunächst ein Anhörungsschreiben, in dem Sie Stellung nehmen können. Nach Anklageerhebung findet die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht statt.

Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?

Bei der Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG handelt es sich um einen Verstoß, der mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet wird, aber nicht zu einer Vorstrafe führt. Eine Straftat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Abgrenzung erfolgt über den Nachweis der Fahruntüchtigkeit: Liegt diese vor, handelt es sich um eine Straftat; andernfalls nur um eine Ordnungswidrigkeit.

Droht mir bei erstmaliger Drogenfahrt bereits Gefängnis?

Bei einer erstmaligen Drogenfahrt ohne Gefährdung Dritter wird oft eine Geldstrafe verhängt. Freiheitsstrafen kommen typischerweise nur bei gravierenden Fällen zur Anwendung, etwa bei sehr hohen Drogenkonzentrationen, Unfällen mit Personenschaden oder Wiederholungstaten. Selbst wenn eine Freiheitsstrafe verhängt wird, erfolgt bei Ersttätern meist eine Bewährungsaussetzung, sofern die Strafe zwei Jahre nicht übersteigt. Eine pauschale Vorhersage ist jedoch nicht möglich, da jeder Fall individuell zu bewerten ist.

Wie bereite ich mich auf die MPU vor?

Die Vorbereitung auf die MPU sollte mehrere Monate vor dem Termin beginnen. Zentrale Elemente sind der Nachweis einer längeren Drogenabstinenz, die kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten und die Entwicklung von Strategien zur Rückfallvermeidung. Eine professionelle Verkehrspsychologische Beratung ist dringend zu empfehlen.