Ab wann ist man in Deutschland vorbestraft?
Das Wichtigste im Überblick
- Vorbestraft = rechtskräftige Verurteilung + Eintrag im Bundeszentralregister
- Geldstrafen bis 90 Tagessätze erscheinen nicht im einfachen Führungszeugnis
- Tilgungsfristen: 5 bis 20 Jahre je nach Strafart
Was bedeutet „vorbestraft“ in Deutschland?
Der Begriff „vorbestraft“ ist im deutschen Recht nicht einheitlich definiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch gilt jemand als vorbestraft, der wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde und bei dem diese Verurteilung noch im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen ist.
Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen:
- dem Eintrag im Bundeszentralregister (BZR)
- dem Inhalt des Führungszeugnisses, das Behörden und Arbeitgeber einsehen können
- der strafrechtlich-technischen Bedeutung als Vortat bei künftigen Verfahren
Das Bundeszentralregister – Grundlage der Vorstrafe
Was wird im Bundeszentralregister eingetragen?
Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) regelt abschließend, welche Entscheidungen eingetragen werden. Eingetragen werden insbesondere:
- Verurteilungen zu Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
- Freiheitsstrafen jeder Höhe (auch Bewährungsstrafen)
- Verurteilungen Jugendlicher nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Schuldsprüche ohne Strafe unter bestimmten Voraussetzungen
- Freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Verfahrenseinstellungen nach §§ 153a, 154 StPO unter Auflagen (bedingt)
Was wird NICHT eingetragen?
Nicht jede Berührung mit der Justiz führt zu einem BZR-Eintrag. Kein Eintrag entsteht bei:
- Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen (bei erstmaliger Verurteilung)
- Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels Tatverdacht)
- Freisprüchen
- Einstellungen nach § 153 StPO (geringfügige Schuld, ohne Auflagen)
- Ordnungswidrigkeiten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen)
Das Führungszeugnis – Was sehen Arbeitgeber und Behörden?
Es gibt verschiedene Arten des Führungszeugnisses, die sich in ihrem Inhalt unterscheiden:
- Einfaches Führungszeugnis (für Privatpersonen und Arbeitgeber): Geringe Strafen erscheinen nicht.
- Erweitertes Führungszeugnis (für Ehrenamtliche und bestimmte Berufe): Enthält auch Verurteilungen nach §§ 171–180a StGB.
- Behördenführungszeugnis (für Behörden und Gerichte): Vollständiger Inhalt des BZR.
Tilgungsfristen – Wann verschwindet ein Eintrag?
Die Tilgungsfristen bestimmen, wann ein Eintrag aus dem BZR gelöscht wird. Sie richten sich nach der Art und Höhe der verhängten Strafe:
- Verurteilung zu bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe: 5 Jahre
- Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (auf Bewährung): 5 Jahre nach Ende der Bewährungszeit
- Freiheitsstrafe 1–5 Jahre: 15 Jahre nach Verbüßung
- Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung: Keine Tilgung möglich
Folgen einer Vorstrafe im Alltag
Berufliche Folgen
Eine Vorstrafe kann erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Situation haben:
- Beamtenstatus: Bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten droht der Verlust des Beamtenstatus oder die Versagung der Verbeamtung.
- Zuverlässigkeitsprüfungen: Im Bewachungsgewerbe, bei Luftsicherheit oder im Bereich der Kinderbetreuung sind behördliche Zuverlässigkeitsprüfungen mit Führungszeugnis vorgeschrieben.
- Freie Berufe: Rechtsanwälte, Ärzte und andere Freiberufler können bei bestimmten Verurteilungen ihre Zulassung verlieren.
- Arbeitgeber: Für viele Jobs wird ein einwandfreies Führungszeugnis verlangt; eine sichtbare Vorstrafe kann zur Ablehnung führen.
Rechtliche Folgen bei weiteren Straftaten
Eine Vorstrafe kann sich stark auf künftige Strafverfahren auswirken:
- Strafschärfung: Richter können bei Wiederholungstätern härtere Strafen verhängen.
- Bewährungsversagung: Bei einschlägigen Vorstrafen ist eine erneute Bewährungsstrafe weniger wahrscheinlich.
- Rückfall als Strafschärfungsgrund: § 46 StGB nennt das Vorleben ausdrücklich als Strafzumessungsgesichtspunkt.
Besonderheiten beim Jugendstrafrecht
Für Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre) gelten besondere Regelungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG):
- Jugendstrafrechtliche Verurteilungen werden in einem separaten Register geführt.
- Sie erscheinen grundsätzlich nicht im normalen Führungszeugnis.
- Für Behörden sind sie jedoch im Behördenführungszeugnis sichtbar.
- Die Tilgungsfristen im Jugendstrafrecht sind kürzer als im Erwachsenenstrafrecht.




