10. Juli 2025
Ecstasy nicht geringe Menge
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Ecstasy kann gravierende Folgen haben. Bereits geringe Mengen sind strafbar, bei einer „nicht geringen Menge“ drohen zwingende Mindeststrafen ab einem Jahr. Die Rechtsprechung setzt den Grenzwert bei 30 Gramm MDMA an. Betroffene benötigen dringend erfahrene Strafverteidigung....


