§ 184k StGB
§ 184k StGB stellt das unbefugte Anfertigen, Übertragen und Weitergeben von Intimaufnahmen unter Strafe – insbesondere sogenanntes „Upskirting“. Strafbar ist bereits die Aufnahme ohne Einwilligung. Die Abgrenzung zu verwandten Tatbeständen ist oft schwierig. Betroffene sollten frühzeitig anwaltliche Hilfe suchen und keine Aussagen ohne Akteneinsicht machen. ...


