Ab wann ist man in Deutschland vorbestraft?

Ab wann ist man in Deutschland vorbestraft?

Das Wichtigste im Über­blick

  • Vor­bestraft = rechts­kräftige Ver­urteilung + Eintrag im Bundes­zentral­register
  • Geld­strafen bis 90 Tages­sätze erscheinen nicht im ein­fachen Führungs­zeugnis
  • Til­gungs­fristen: 5 bis 20 Jahre je nach Straf­art

Was bedeutet „vorbestraft“ in Deutschland?

Der Begriff „vorbestraft“ ist im deutschen Recht nicht einheitlich definiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch gilt jemand als vorbestraft, der wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde und bei dem diese Verurteilung noch im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen ist.

Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen:

  • dem Eintrag im Bundeszentralregister (BZR)
  • dem Inhalt des Führungszeugnisses, das Behörden und Arbeitgeber einsehen können
  • der strafrechtlich-technischen Bedeutung als Vortat bei künftigen Verfahren

Das Bundes­zentral­register – Grundlage der Vorstrafe

Was wird im Bundes­zentral­register eingetragen?

Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) regelt abschließend, welche Entscheidungen eingetragen werden. Eingetragen werden insbesondere:

  • Verurteilungen zu Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
  • Freiheitsstrafen jeder Höhe (auch Bewährungsstrafen)
  • Verurteilungen Jugendlicher nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
  • Schuldsprüche ohne Strafe unter bestimmten Voraussetzungen
  • Freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung
  • Verfahrenseinstellungen nach §§ 153a, 154 StPO unter Auflagen (bedingt)

Was wird NICHT eingetragen?

Nicht jede Berührung mit der Justiz führt zu einem BZR-Eintrag. Kein Eintrag entsteht bei:

  • Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen (bei erstmaliger Verurteilung)
  • Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels Tatverdacht)
  • Freisprüchen
  • Einstellungen nach § 153 StPO (geringfügige Schuld, ohne Auflagen)
  • Ordnungswidrigkeiten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen)

Das Führungszeugnis – Was sehen Arbeitgeber und Behörden?

Es gibt verschiedene Arten des Führungszeugnisses, die sich in ihrem Inhalt unterscheiden:

  • Einfaches Führungszeugnis (für Privatpersonen und Arbeitgeber): Geringe Strafen erscheinen nicht.
  • Erweitertes Führungszeugnis (für Ehrenamtliche und bestimmte Berufe): Enthält auch Verurteilungen nach §§ 171–180a StGB.
  • Behördenführungszeugnis (für Behörden und Gerichte): Vollständiger Inhalt des BZR.

Tilgungsfristen – Wann verschwindet ein Eintrag?

Die Tilgungsfristen bestimmen, wann ein Eintrag aus dem BZR gelöscht wird. Sie richten sich nach der Art und Höhe der verhängten Strafe:

  • Verurteilung zu bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe: 5 Jahre
  • Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (auf Bewährung): 5 Jahre nach Ende der Bewährungszeit
  • Freiheitsstrafe 1–5 Jahre: 15 Jahre nach Verbüßung
  • Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung: Keine Tilgung möglich

Folgen einer Vorstrafe im Alltag

Berufliche Folgen

Eine Vorstrafe kann erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Situation haben:

  • Beamtenstatus: Bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten droht der Verlust des Beamtenstatus oder die Versagung der Verbeamtung.
  • Zuverlässigkeitsprüfungen: Im Bewachungsgewerbe, bei Luftsicherheit oder im Bereich der Kinderbetreuung sind behördliche Zuverlässigkeitsprüfungen mit Führungszeugnis vorgeschrieben.
  • Freie Berufe: Rechtsanwälte, Ärzte und andere Freiberufler können bei bestimmten Verurteilungen ihre Zulassung verlieren.
  • Arbeitgeber: Für viele Jobs wird ein einwandfreies Führungszeugnis verlangt; eine sichtbare Vorstrafe kann zur Ablehnung führen.

Rechtliche Folgen bei weiteren Straftaten

Eine Vorstrafe kann sich stark auf künftige Strafverfahren auswirken:

  • Strafschärfung: Richter können bei Wiederholungstätern härtere Strafen verhängen.
  • Bewährungsversagung: Bei einschlägigen Vorstrafen ist eine erneute Bewährungsstrafe weniger wahrscheinlich.
  • Rückfall als Straf­schärfungsgrund: § 46 StGB nennt das Vorleben ausdrücklich als Strafzumessungsgesichtspunkt.

Besonderheiten beim Jugend­strafrecht

Für Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre) gelten besondere Regelungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG):

  • Jugendstrafrechtliche Verurteilungen werden in einem separaten Register geführt.
  • Sie erscheinen grundsätzlich nicht im normalen Führungszeugnis.
  • Für Behörden sind sie jedoch im Behördenführungszeugnis sichtbar.
  • Die Tilgungsfristen im Jugendstrafrecht sind kürzer als im Erwachsenenstrafrecht.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich vorbestraft, wenn das Verfahren eingestellt wurde?

Nein. Eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts) oder nach § 153 StPO (geringfügige Schuld ohne Auflagen) führt zu keiner Verurteilung und damit zu keinem BZR-Eintrag. Ausnahmen können bei Einstellungen nach § 153a StPO mit Geldauflage bestehen.

Wann wird meine Vorstrafe automatisch gelöscht?

Die Tilgung erfolgt automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Tilgungsfrist, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Muss ich gegenüber dem Arbeitgeber meine Vorstrafe angeben?

Im Bewerbungsgespräch besteht grundsätzlich keine Pflicht zur ungeforderten Offenbarung von Vorstrafen. Wird ein Führungszeugnis verlangt und erscheint die Vorstrafe darin, kommt sie ohnehin ans Licht. Fragt der Arbeitgeber ausdrücklich nach einschlägigen Vorstrafen, muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.

Was passiert mit meiner Vorstrafe, wenn ich ins Ausland ziehe?

Ihr Eintrag im deutschen BZR bleibt bestehen, unabhängig von Ihrem Wohnort. Bei einer Auswanderung in EU-Länder können Informationen weitergegeben werden. Für die Einreise in bestimmte Länder wie die USA oder Australien können auch getilgte oder nicht im Führungszeugnis erscheinende Vorstrafen relevant sein.

Kann eine Bewährungsstrafe vollständig aus dem Führungszeugnis verschwinden?

Ja. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung erscheint nach dem Ablauf der Bewährungszeit und weiterer gesetzlicher Fristen nicht mehr im einfachen Führungszeugnis.