Eine Hausdurchsuchung, eine Festnahme, eine Vorladung — Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) treffen Menschen oft vollkommen unvorbereitet. Die Konsequenzen können erheblich sein. Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit mir gesprochen haben.

Anwalt BtMG — Straf­verteidigung bei Drogenvorwürfen

Was ist strafbar nach dem Betäubungs­mittel­gesetz?

Als Anwalt für BtMG-Verfahren kenne ich die Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes aus der täglichen Verteidigungspraxis. Das Gesetz stellt eine Vielzahl von Handlungen unter Strafe — von einfachem Besitz bis zu internationalem Drogenhandel. Entscheidend für die Strafzumessung sind vor allem zwei Faktoren: die Art des Betäubungsmittels und die Menge.

Der Grundtatbestand des § 29 Abs. 1 BtMG erfasst unter anderem den unerlaubten Anbau, die Herstellung, den Handel, die Einfuhr, den Erwerb und den Besitz von Betäubungsmitteln. Der Strafrahmen reicht hier von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen — etwa bei gewerbsmäßigem Handeln — greift nach § 29 Abs. 3 BtMG eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Sobald es um eine sogenannte nicht geringe Menge geht, wird der Tatbestand des § 29a BtMG relevant: Hier beträgt die Mindeststrafe bereits ein Jahr Freiheitsstrafe, der Strafrahmen reicht bis zu 15 Jahren. Bei bandenmäßigem Handeltreiben (§ 30 BtMG) liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren. Bewährung ist bei einer zweijährigen Freiheitsstrafe nur unter engen Voraussetzungen möglich, aber rechtlich nicht ausgeschlossen. Den schwersten Tatbestand im Betäubungsmittelstrafrecht bildet § 30a BtMG: Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge führt zu einer Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Typische Situationen in BtMG-Verfahren

Hier ist häufig eine Einstellung des Verfahrens möglich — nach § 31a BtMG durch die Staatsanwaltschaft oder nach § 29 Abs. 5 BtMG durch das Gericht. Was als „gering“ gilt, hängt vom Bundesland und vom konkreten Betäubungsmittel ab.
Sobald die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass eine Menge nicht ausschließlich zum Eigenkonsum bestimmt war, wechselt der Tatvorwurf von Besitz zu Handeltreiben — auch wenn keine einzige Verkaufstransaktion nachweisbar ist. Das ist eine der häufigsten Stellschrauben in meiner Verteidigungsarbeit.
Der Begriff wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt — auch eine einmalige Weitergabe, eine Kurierfahrt oder eine Chatnachricht kann bereits als Handeltreiben gewertet werden. Ich analysiere die Beweismittel präzise: Was haben die Ermittler tatsächlich — was ist bloße Interpretation?
Bei einer laufenden Durchsuchung gilt sofort: Schließen Sie die Tür nicht zu, kooperieren Sie mit den Beamten im notwendigen Umfang — aber sagen Sie nichts. Rufen Sie mich an.
Bei BtMG-Verfahren mit höherem Strafrahmen wird häufig Untersuchungshaft beantragt. Ich beantrage sofort Haftprüfung und arbeite an der Aufhebung des Haftbefehls.

Meine Verteidigungs­ansätze im BtMG-Verfahren

1

Mengen­bestimmung und Wirkstoff­gehalt

Die Grenze zwischen einer normalen und einer nicht geringen Menge entscheidet über den Strafrahmen. Ich prüfe, ob Wirkstoffgutachten korrekt erstellt wurden und ob die Mengenberechnung standhält.

2

Besitz vs. Handeltreiben / Formelle Fehler

Wer eine größere Menge zum Eigenkonsum besitzt, sollte nicht wegen Handeltreibens verurteilt werden. Ich arbeite daran, diesen Unterschied in der Beweislage klarzumachen. Durchsuchungsbeschlüsse, Observation, Telefonüberwachung — all das kann rechtlich fehlerhaft durchgeführt worden sein. Beweise, die unter Verletzung von Verfahrensrechten erlangt wurden, können einem Verwertungsverbot unterliegen.

3

Kronzeugen­regelung und Therapie

Bei entsprechendem Tatbeitrag und Kooperationsbereitschaft kann eine Strafmilderung oder sogar ein Absehen von Strafe nach § 31 BtMG in Betracht kommen. Wenn eine Drogenabhängigkeit vorliegt, sind Therapiemöglichkeiten nach dem Grundsatz „Therapie statt Strafe" (§§ 35, 36 BtMG) zu prüfen.

Welche Betäubungs­mittel sind erfasst?

Das BtMG listet in seinen Anlagen I bis III alle erfassten Stoffe abschließend auf. In der Praxis sind die häufigsten Gegenstände von BtMG-Verfahren Cannabis, Kokain und Crack, Amphetamine und Crystal Meth, Heroin und andere Opioide sowie synthetische Cannabinoide und Designerdrogen.Wichtig im Zusammenhang mit Cannabis: Die Teillegalisierung durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat die Rechtslage ab April 2024 verändert. Für Personen ab 18 Jahren ist der Besitz bestimmter Mengen seitdem nicht mehr strafbar. Das bedeutet aber nicht, dass BtMG-Verfahren rund um Cannabis der Vergangenheit angehören — größere Mengen, Handel und Bezug außerhalb genehmigter Kanäle bleiben weiter strafbar.

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Häufig gestellte Fragen

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1. Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich wegen BtMG vorgeladen werde?
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen — und das sollten Sie nutzen, bis ich die Akte kenne.
Seit der Teillegalisierung sind bestimmte Mengen für Erwachsene nicht mehr strafbar. Sobald die Menge über die gesetzlichen Grenzen geht oder der Verdacht des Handels besteht, drohen weiterhin erhebliche Strafen.
Besitz bedeutet, dass Betäubungsmittel zum eigenen Konsum gehalten werden. Handeltreiben umfasst jede auf Umsatz gerichtete Tätigkeit — also auch Vermitteln, Transportieren oder Beschaffen für Dritte. Die Grenze ist fließend und wird von Gerichten weit gezogen.
Ja. Wenn eine Abhängigkeit nachgewiesen ist und eine Therapiebereitschaft besteht, gibt es rechtliche Möglichkeiten wie die Strafaussetzung zur Therapie nach §§ 35 f. BtMG.
Bleiben Sie ruhig. Lassen Sie die Beamten hinein, wenn ein gültiger Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Sagen Sie nichts. Rufen Sie sofort meine Nummer an.
Ja. Die Grenzwerte werden für jedes Betäubungsmittel durch die Rechtsprechung definiert. Für Cannabis lag der Grenzwert der nicht geringen Menge nach der Rechtsprechung des BGH bei einem THC-Gehalt von 7,5 Gramm — nach der Cannabis-Teillegalisierung ist das durch den BGH neu bestimmt worden (BGH, Beschl. v. 18.4.2024). Für andere Betäubungsmittel gelten eigene Grenzwerte.
Das hängt von der Vorstrafe, dem aktuellen Tatvorwurf und dem Strafrahmen ab. Bei Ersttätern und geringen Mengen ist Bewährung häufig möglich. Bei wiederholten Taten oder nicht geringer Menge wird es deutlich schwieriger.
Unwissentlicher Transport schließt Vorsatz aus — das ist für den Tatbestand des BtMG in der Regel erforderlich. Das muss aber beweisbar sein. Ich prüfe die Beweislage genau.
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Honorarvereinbarung. Im Erstgespräch klären wir das offen.
Einfache Fälle mit Einstellung dauern wenige Monate. Komplexe Verfahren mit mehreren Beschuldigten oder internationalem Bezug können ein bis mehrere Jahre dauern.

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