Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich Mandanten bei Tatvorwürfen, die im unternehmerischen oder beruflichen Kontext entstehen. Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren unterscheiden sich strukturell von anderen Strafverfahren: Sie sind umfangreicher in der Aktenlage, langwieriger im Verfahren und häufig von parallelen behördlichen Verfahren begleitet — Steuer, Gewerbe, Sozialversicherung.
Untreue (§ 266 StGB): Wer eine Vermögensfürsorgepflicht verletzt und dadurch dem Berechtigten einen Schaden zufügt, macht sich wegen Untreue strafbar. Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe; in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre.
Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Wer Steuerbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder falsche Angaben macht und damit Steuern verkürzt, macht sich strafbar. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 332, 334 StGB): Im öffentlichen Sektor sind Bestechungsdelikte erheblich mit Strafrahmen bis zu fünf Jahren; in schweren Fällen bis zu zehn Jahren.
Korruption in der Privatwirtschaft (§§ 299 ff. StGB): Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Umfeld sind seit der Reform 2015 strafrechtlich stärker erfasst. Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) und Bankrott (§ 283 StGB): Verstöße gegen Insolvenzantragspflichten und Handlungen zum Nachteil der Gläubiger können erhebliche Strafrahmen auslösen.
Überprüfen Sie als Erstes, ob ein wirksamer Durchsuchungsbeschluss vorliegt und legen Sie diesen meinem Büro sofort vor. Veranlassen Sie, dass kein Mitarbeiter Aussagen gegenüber den Ermittlern macht.
Dokumentieren Sie, welche Unterlagen beschlagnahmt werden. Und kontaktieren Sie mich — ich bin 24 Stunden erreichbar.
Im laufenden Durchsuchungsverfahren habe ich als Ihr Anwalt das Recht, anwesend zu sein und den Ablauf zu begleiten. Je früher ich eingebunden bin, desto mehr kann ich steuern.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Sie mit Klarheit zu führen,
Seit 2014 als Strafverteidiger bundesweit tätig, mit Schwerpunkten im Wirtschafts-, Verkehrs- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie im Sexual- und Jugendstrafrecht. Ich betreue meine Mandanten persönlich – schnell, transparent und mit ehrlicher Einschätzung Ihrer Lage.
Ausgangssituation:
Ein Mandant meldete sich nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter in einem Strafverfahren mit wirtschaftsstrafrechtlichem Bezug. Die Situation war von großer Unsicherheit geprägt — sowohl über den Verfahrensstand als auch über die richtige Reaktion.
Herausforderung:
In Wirtschaftsstrafsachen besteht die besondere Gefahr, dass eine unabgestimmte Aussage im Strafverfahren gleichzeitig negative Konsequenzen in parallelen steuerlichen oder behördlichen Verfahren entfaltet. Die Koordination aller Verfahrensstränge ist entscheidend.
Lösungsweg:
Ich übernahm sofort die Verteidigung, beantragte Akteneinsicht und koordinierte die Strategie so, dass keine Aussage ohne vollständige Kenntnis der Beweislage getätigt wurde.
Resultat:
Das Verfahren wurde eingestellt.
Die richtige Anwort ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie individuell zu Ihrem Fall.
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