Mord. Totschlag. Fahrlässige Tötung. Es gibt kaum einen schwereren strafrechtlichen Vorwurf. Die Folgen reichen bis zur lebenslangen Freiheitsstrafe. In dieser Situation brauchen Sie sofortige, konsequente Strafverteidigung.

Anwalt Mord Totschlag — Straf­verteidigung bei Tötungs­delikten

Anwalt Mord Totschlag — schwerste Tat­vorwürfe verteidigen

Als Anwalt für Mord und Totschlag übernehme ich die Verteidigung in den schwersten Verfahren, die das Strafrecht kennt. Tötungsdelikte sind in §§ 211 und 212 StGB geregelt — zwei Tatbestände, die nach dem Gesetzestext eigenständig sind, in ihrer Abgrenzung aber zu den schwierigsten Fragen des deutschen Strafrechts gehören.

Wenn Sie in ein Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdelikts geraten sind, gilt jetzt ein Grundsatz: Sagen Sie nichts. Keinen einzigen Satz gegenüber der Polizei. Keine Erklärung, keine Klarstellung, kein Protest. Rufen Sie mich an.

Ich beantrage sofort Akteneinsicht, begleite Sie zur Untersuchungshaft-Anhörung, wenn nötig, und entwickle auf Grundlage der tatsächlichen Beweislage eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren Fall passt.

Mord und Totschlag — die entscheidende Abgrenzung

Die Abgrenzung zwischen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) ist eine der wichtigsten Weichenstellungen in einem Tötungsverfahren — denn sie entscheidet über den Unterschied zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und einer zeitigen Freiheitsstrafe.
Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird nach § 212 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Der minder schwere Fall des Totschlags (§ 213 StGB) sieht einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor — etwa wenn der Täter ohne eigene Schuld durch das Opfer provoziert wurde.
Mörder ist, wer einen Menschen tötet und dabei eines der abschließend aufgezählten Mordmerkmale erfüllt. Das Gesetz nennt drei Gruppen: täterschaftliche Motive (Mordlust, Habgier, niedrige Beweggründe), Tatmerkmale (heimtückisch, grausam, gemeingefährliche Mittel) und Zweckmerkmale (um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken). Die Strafe für Mord ist lebenslange Freiheitsstrafe — ohne Alternative. Mord verjährt nicht.
Die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB erfasst Fälle, in denen ein Mensch durch sorgfaltswidrige Handlung zu Tode kommt — ohne dass Tötungsvorsatz bestand. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In der Praxis begegnet mir fahrlässige Tötung vor allem im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, im Arbeitsschutzbereich oder bei medizinischen Behandlungsfehlern.

Körperverletzung mit Todesfolge liegt vor, wenn eine Körperverletzungshandlung den Tod des Opfers verursacht — ohne dass der Täter diesen Tod gewollt hat. Der Strafrahmen beträgt mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe; in minder schweren Fällen ein bis zehn Jahre. In der Praxis begegnet mir dieser Vorwurf häufig dort, wo aus einem Streit eine tödliche Eskalation wird — und die Grenze zu Totschlag zur entscheidenden Verteidigungsfrage wird.

Versuchter Mord und versuchter Totschlag sind eigenständig strafbar — mit einem Strafrahmen, der sich an den vollendeten Delikten orientiert und nur fakultativ gemildert werden kann (§ 23 Abs. 2 StGB). In der Praxis stehen hier zwei Verteidigungsansätze im Vordergrund: der Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB, der Straffreiheit ermöglichen kann, sowie die Abgrenzung, ob überhaupt Tötungsvorsatz vorlag — oder ob der Tatvorwurf auf gefährliche Körperverletzung zu reduzieren ist.

Verteidigungs­ansätze bei Tötungs­delikten

1

Tat­rekonstruktion und Mord­merkmal anfechten

Widersprüche in der Tatrekonstruktion — etwa zwischen Spurenlage und Zeugenaussagen — sind der häufigste und wirksamste Ansatzpunkt. Diese Fragen entscheiden, ob aus Mord Totschlag wird — und das kann den Unterschied zwischen lebenslang und einer zeitigen Strafe bedeuten.

2

Vorsatz, Notwehr und Schuld­fähigkeit

Wenn keine Tötungsabsicht bestand, kommen Totschlag oder fahrlässige Tötung statt Mord in Betracht. Notwehrexzess — also überschießende Verteidigung aus Furcht oder Verwirrung — ist ein Schuldausschließungsgrund (§ 33 StGB). Wenn zum Tatzeitpunkt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) vorlag, kann das den Strafrahmen erheblich beeinflussen.

3

Sach­verständige und Haft­befehl

In Kapitalstrafsachen sind forensische Gutachten Standard. Ich kenne den Umgang mit diesen Gutachten und kann sie gezielt angreifen, wenn sie fehlerhaft sind. Nach einer Verhaftung wird innerhalb von 24 Stunden ein Haftrichter tätig. Ich beantrage sofort Akteneinsicht und arbeite an der Aufhebung oder Lockerung des Haftbefehls.

Was passiert nach einer Verhaftung wegen Tötungs­verdachts?

Nach einer Verhaftung wird innerhalb von 24 Stunden ein Haftrichter tätig. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für Untersuchungshaft vorliegen. Ich bin in diesem Moment Ihr einziger Ansprechpartner — und ich handle sofort.Meine erste Maßnahme ist immer: Akteneinsicht beantragen. Dann begleite ich die Anhörung vor dem Haftrichter, arbeite an der Aufhebung oder Lockerung des Haftbefehls und entwickle auf Basis der Akte die Verteidigungsstrategie.In Untersuchungshaft haben Sie das Recht auf unbeobachtete Kommunikation mit Ihrem Anwalt. Das Gespräch zwischen uns ist absolut vertraulich.

Ihr Rechtsanwalt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Sie mit Klarheit zu führen,

Seit 2014 als Strafverteidiger bundesweit tätig, mit Schwerpunkten im Wirtschafts-, Verkehrs- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie im Sexual- und Jugendstrafrecht. Ich betreue meine Mandanten persönlich – schnell, transparent und mit ehrlicher Einschätzung Ihrer Lage.

Ein Beispiel aus der Praxis

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Häufig gestellte Fragen

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1. Was ist Heimtücke im Sinne des § 211 StGB?
Heimtücke liegt nach der Rechtsprechung des BGH vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt. In Fällen, in denen ein offener Streit vorausgegangen ist, fehlt es häufig an Arglosigkeit — damit am Mordmerkmal.
Niedrige Beweggründe liegen vor, wenn die Tatmotivation sittlich auf tiefster Stufe steht. Die Grenze ist fließend und wird im Einzelfall bestimmt — nicht jede Kränkung oder Eifersucht erfüllt dieses Merkmal.
Nein. Mord verjährt gemäß § 78 Abs. 2 StGB nicht. Totschlag verjährt nach 20 Jahren.
§ 213 StGB sieht einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren für Fälle vor, in denen der Täter ohne eigene Schuld vom Opfer misshandelt oder schwer beleidigt wurde und dadurch zur Tat hingerissen wurde — oder wenn ein sonstiger minder schwerer Fall vorliegt.
Nach § 32 StGB handelt rechtmäßig, wer eine Tat begeht, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden. Notwehr gilt auch bei Tötungshandlungen.
Untersuchungshaft dient der Sicherung des Verfahrens und wird vor der Verurteilung angeordnet. Strafhaft folgt auf ein rechtskräftiges Urteil. U-Haft wird auf die spätere Strafe angerechnet.
Kapitalstrafverfahren dauern häufig ein bis mehrere Jahre — von der Verhaftung bis zum rechtskräftigen Urteil.
Ja. Der Versuch der Tötungsdelikte ist strafbar. Die Strafe beim Versuch kann gegenüber der vollendeten Tat gemildert werden — aber bei versuchtem Mord bleibt der Strafrahmen erheblich.
Kapitalstrafverfahren sind umfangreich und dauern lang. Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Ich bespreche das Kostenthema offen im Erstgespräch.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Revisionsgericht in Strafsachen. Er überprüft Urteile auf Rechtsfehler — nicht auf Tatsachenfehler. In Kapitalstrafverfahren ist die Revision zum BGH häufig der letzte und wichtigste Rechtsbehelf.

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