Unter­schied zwischen Insolvenz und Bankrott

unterschied zwischen insolvenz und bankrott

Das Wichtigste im Überblick

Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch, dass sich ein Unternehmer strafbar gemacht hat. Dennoch werden die Begriffe Insolvenz und Bankrott im Alltag häufig gleichgesetzt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei völlig unterschiedliche rechtliche Sachverhalte: Während die Insolvenz ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Bewältigung einer finanziellen Krise ist, beschreibt der Bankrott eine Straftat nach § 283 StGB.

Gerade Geschäftsführer, Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler sehen sich im Falle einer Unternehmenskrise häufig mit dem Verdacht konfrontiert, Vermögenswerte beiseitegeschafft oder Gläubiger benachteiligt zu haben. Schnell können Ermittlungen wegen Bankrotts, Insolvenzverschleppung oder weiterer Insolvenzstraftaten eingeleitet werden.

Insolvenz und Bankrott – Der grundlegende Unterschied

Was ist eine Insolvenz?

Die Insolvenz ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO).

Sie dient dazu,

  • zahlungsunfähigen Unternehmen eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen,
  • Gläubiger möglichst gleichmäßig zu befriedigen,
  • Unternehmen gegebenenfalls zu sanieren,
  • wirtschaftliche Existenzen zu erhalten.

Eine Insolvenz ist daher zunächst keine Straftat, sondern eine wirtschaftliche Situation beziehungsweise ein gerichtliches Verfahren.

Was bedeutet Bankrott?

Der Begriff Bankrott stammt aus dem Strafrecht. Bankrott ist in § 283 StGB geregelt und schützt die Gläubiger vor Vermögensverschiebungen oder sonstigen Handlungen, durch die Insolvenzmasse vermindert oder verschleiert wird. Es geht also nicht um die wirtschaftliche Krise selbst. Strafbar werden vielmehr bestimmte Handlungen während oder vor einer Krise.

Der wichtigste Unterschied

Der Unterschied lässt sich einfach zusammenfassen: Insolvenz bedeutet wirtschaftliche Krise, geregelt in der Insolvenzordnung, ein gerichtliches Verfahren, das grundsätzlich zunächst nicht strafbar ist und auf Gläubigerbefriedigung zielt. Bankrott bedeutet dagegen eine Straftat, geregelt im Strafgesetzbuch, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, bei dem Freiheitsstrafe oder Geldstrafe möglich ist und das auf die Bestrafung unredlichen Verhaltens zielt.

Eine Insolvenz kann daher völlig legal verlaufen. Ein Bankrott setzt dagegen ein strafbares Verhalten voraus.

Wann wird aus einer Insolvenz eine Straftat?

Viele Betroffene glauben, bereits die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens könne strafbar sein. Strafbar wird die Situation erst dann, wenn zusätzlich bestimmte Handlungen vorgenommen werden.

Typische Beispiele sind:

  • Vermögen wird beiseite geschafft.
  • Wertgegenstände werden an Angehörige verschenkt.
  • Buchführungsunterlagen verschwinden.
  • Geschäftsbücher werden manipuliert.
  • Vermögenswerte werden deutlich unter Wert verkauft.
  • Einnahmen werden verschwiegen.
  • Gläubiger werden bewusst benachteiligt.

Der Straftatbestand des Bankrotts (§ 283 StGB)

§ 283 StGB enthält zahlreiche unterschiedliche Begehungsformen. Nicht jede davon setzt dieselbe Handlung voraus. Allen Varianten gemeinsam ist jedoch, dass das Vermögen der Gläubiger geschützt werden soll. Das Gesetz erfasst insbesondere Situationen, in denen sich der Täter bereits in einer wirtschaftlichen Krise befindet oder eine solche unmittelbar bevorsteht.

Typische Bankrotthandlungen:

Beiseiteschaffen von Vermögen

Besonders häufig wird Unternehmern vorgeworfen, Vermögenswerte vor der Insolvenz auf Familienmitglieder oder andere Personen übertragen zu haben. Bereits der Versuch, Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, kann strafrechtlich relevant sein.

Vernichtung oder Verheimlichung von Unterlagen

Ebenso häufig betreffen Ermittlungen die Buchhaltung. Da die Insolvenzverwaltung auf vollständige Unterlagen angewiesen ist, können bereits erhebliche Dokumentationsmängel strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unwirtschaftliche Geschäfte

Auch wirtschaftlich völlig unvernünftige Geschäfte können den Vorwurf des Bankrotts begründen. Nicht jede Fehlentscheidung ist jedoch strafbar. Unternehmerische Risiken gehören grundsätzlich zum Wirtschaftsleben. Erst gravierende Pflichtverletzungen können strafrechtlich relevant werden.

Verschleierung der Vermögenslage

Strafbar kann auch sein,

  • Vermögensbestandteile falsch darzustellen,
  • Verbindlichkeiten zu verschweigen,
  • Einnahmen nicht anzugeben,
  • falsche Jahresabschlüsse vorzulegen,
  • unrichtige Angaben gegenüber Gläubigern oder Insolvenzverwaltern zu machen.

Gerade in umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren spielen betriebswirtschaftliche Gutachten und Buchprüfungen häufig eine zentrale Rolle.

Welche wirtschaftliche Krise muss vorliegen?

Nicht jede finanzielle Schwierigkeit genügt. § 283 StGB setzt grundsätzlich voraus, dass Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt oder bestimmte insolvenzbezogene Voraussetzungen erfüllt sind.

Ob diese tatsächlich bestanden haben, ist häufig einer der zentralen Streitpunkte im Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft stützt sich hierbei regelmäßig auf betriebswirtschaftliche Auswertungen, Jahresabschlüsse, Kontoauszüge sowie Gutachten von Insolvenzverwaltern oder Sachverständigen.

Bankrott und Insolvenzverschleppung – Zwei unterschiedliche Straftaten

Bankrott und Insolvenzverschleppung werden häufig miteinander verwechselt. Tatsächlich schützen beide Vorschriften unterschiedliche Rechtsgüter.

Insolvenzverschleppung

Die Insolvenzverschleppung betrifft die Pflicht bestimmter Unternehmen – insbesondere juristischer Personen –, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Wer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den erforderlichen Insolvenzantrag nicht oder verspätet stellt, kann sich strafbar machen. Der Vorwurf lautet hier also nicht, Vermögen beiseite geschafft zu haben, sondern gesetzliche Antragspflichten verletzt zu haben.

Bankrott

Beim Bankrott steht dagegen das Verhalten mit dem Vermögen im Vordergrund. Die Strafbarkeit kann beispielsweise entstehen, wenn Vermögenswerte verschoben, Geschäftsbücher vernichtet oder Gläubiger bewusst benachteiligt werden.

Warum sollten Beschuldigte frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten?

Wer von einem Ermittlungsverfahren wegen Bankrotts erfährt, sollte keine vorschnellen Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.

Bereits scheinbar harmlose Erklärungen können später erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren haben. Ein im Wirtschaftsstrafrecht erfahrener Strafverteidiger kann insbesondere:

  • Akteneinsicht beantragen,
  • die Beweislage prüfen,
  • die wirtschaftliche Situation rechtlich bewerten,
  • Gutachten hinterfragen,
  • entlastende Unterlagen sichern,
  • eine Einstellung des Verfahrens anregen,
  • die Verteidigung vor Gericht übernehmen.

Insolvenz bedeutet nicht automatisch Bankrott

Die Insolvenz eines Unternehmens ist zunächst lediglich Ausdruck einer wirtschaftlichen Krise und keineswegs mit einer Straftat gleichzusetzen. Der Bankrott nach § 283 StGB setzt hingegen ein strafbares Verhalten voraus, das die Interessen der Gläubiger gefährdet oder beeinträchtigt.

Dennoch führen Insolvenzen häufig zu strafrechtlichen Ermittlungen, weil Insolvenzverwalter gesetzlich verpflichtet sind, mögliche Auffälligkeiten zu prüfen und gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

Wer als Unternehmer, Geschäftsführer oder Selbstständiger mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert wird, sollte frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine fundierte Verteidigung setzt regelmäßig die sorgfältige Auswertung der Ermittlungsakte sowie eine genaue Analyse der wirtschaftlichen Hintergründe voraus.

Häufig gestellte Fragen

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1. Ist eine Insolvenz strafbar?
Nein. Die Insolvenz ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Bewältigung finanzieller Schwierigkeiten. Erst wenn zusätzlich strafbare Handlungen hinzukommen, kann eine Strafbarkeit in Betracht kommen.
Die Insolvenz beschreibt eine wirtschaftliche Krise beziehungsweise ein gerichtliches Verfahren. Bankrott ist dagegen eine Straftat nach § 283 StGB und setzt bestimmte unzulässige Handlungen voraus, etwa das Beiseiteschaffen von Vermögenswerten oder die Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen.
Bankrott kann unter anderem vorliegen, wenn in einer wirtschaftlichen Krise Vermögen verborgen, verschoben oder verschwendet wird, Geschäftsbücher vernichtet werden oder die Vermögenslage verschleiert wird. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt stets vom Einzelfall ab.
Der Straftatbestand des Bankrotts kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Ja. Eine Insolvenz bildet häufig den wirtschaftlichen Hintergrund eines späteren Bankrottverfahrens. Die Insolvenz allein ist jedoch nicht strafbar.
Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache. Ein Strafverteidiger kann zunächst Akteneinsicht beantragen und anschließend gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.
Nein. Buchführungsfehler führen nicht automatisch zu einer Strafbarkeit. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Strafvorschrift erfüllt sind und ob vorsätzlich oder in bestimmten Fällen grob pflichtwidrig gehandelt wurde.

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