Strafrecht. Nur Strafrecht. Seit 2014.

Rechtsanwalt Christian Isselhorst hat sich unmittelbar nach dem Referendariat selbstständig gemacht — mit einer klaren Entscheidung: ausschließlich Strafrecht. Keine Aufteilung auf verschiedene Rechtsgebiete, kein Kompromiss zwischen Familienrecht und Verkehrsrecht. Nur Strafrecht.

Diese Entscheidung war kein Zufall. Strafrecht ist das Rechtsgebiet, in dem die persönlichen Konsequenzen für Betroffene am schwersten wiegen — Freiheitsentzug, Berufsverbote, der Verlust des Rufs. Genau hier brauchen Menschen keine Allgemeinlösung, sondern einen Anwalt, der täglich in diesem Bereich arbeitet.

Seit der Gründung im Jahr 2014 verteidigt die Kanzlei Isselhorst Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts — vom allgemeinen Ermittlungsverfahren bis zu Kapitalstrafverfahren wegen Mord und Totschlag. Die Kanzlei sitzt in Dortmund, in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht und Landgericht Dortmund, und ist bundesweit tätig.

Der Ansatz ist derselbe geblieben seit dem ersten Tag: Akteneinsicht sofort, ehrliche Einschätzung der Lage, individuelle Strategie basierend auf dem, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich haben — und nicht auf dem, was sie behaupten zu haben.

Jeder Fall ist anders. Kein Tatvorwurf gleicht dem anderen, keine Beweislage ist identisch. Deshalb gibt es bei Isselhorst keine Standardverteidigung. Es gibt eine Strategie, die aus dem konkreten Sachverhalt, der Aktenlage und dem realistisch erreichbaren Ergebnis entwickelt wird — Schritt für Schritt, gemeinsam mit dem Mandanten.

Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Französisch möglich. Christian Isselhorst ist Mitglied im Dortmunder Anwaltsverein und verfügt über langjährige Kontakte zu Richtern und Staatsanwälten am AG und LG Dortmund — ein echter Vorteil in lokalen Verfahren.

Kanzleiwerte

Die Grundlage guter Strafverteidigung ist Vertrauen. Vertrauen entsteht nicht durch Versprechen, sondern durch konsequentes Handeln.

1

Diskretion

Strafrechtliche Vorwürfe sind das Privatste, das Menschen betrifft. Was im Mandatsgespräch gesagt wird, bleibt dort. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist keine Floskel — sie ist die Basis jedes Mandats.

2

Geschwindigkeit

In Strafverfahren kostet jede Stunde Spielraum. Nach Mandatsübernahme folgt sofort die Akteneinsicht, damit kein Schritt unternommen wird, bevor die tatsächliche Beweislage bekannt ist. Das gilt auch für den Ernstfall: Die 24h-Notfallnummer ist kein Versprechen auf dem Papier.

3

Transparenz

Mandanten erhalten eine ehrliche Einschätzung ihrer Lage — auch dann, wenn diese unbequem ist. Keine falschen Hoffnungen, keine schönfärberischen Prognosen. Was realistisch ist, wird gesagt. Was nicht erreichbar ist, wird nicht versprochen.

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Senior Family Law AttorneyJane hat ihre 15-jährige Karriere der Vertretung von Eltern und Kindern in Sorgerechtsstreitigkeiten gewidmet.

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Häufig gestellte Fragen

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1. Wie läuft die erste Beratung ab?

Im ersten Gespräch schildern Sie mir Ihre Situation. Ich höre zu, stelle gezielte Rückfragen und gebe Ihnen anschließend eine ehrliche Einschätzung der Lage — ohne Kostenpflicht und ohne Verpflichtung. Das erste Gespräch ist kostenlos.

Wenn Sie das Mandat erteilen, beantrage ich sofort Akteneinsicht. Kein weiterer Schritt — keine Aussage, keine Korrespondenz mit Behörden — erfolgt, bevor ich die Aktenlage kenne. Dann entwickeln wir gemeinsam die Verteidigungsstrategie.

Ja. Für akute Situationen — Verhaftung, laufende Hausdurchsuchung — steht eine 24h-Notfallnummer zur Verfügung. Strafrechtliche Notfälle halten sich nicht an Bürozeiten.

Nicht zwingend. Die Kanzlei ist zwar in Dortmund ansässig, aber bundesweit tätig. Für erste Gespräche und laufende Abstimmungen ist Videokonferenz problemlos möglich. Wenn Ihr Verfahren persönliche Anwesenheit erfordert, reise ich zum zuständigen Gericht.

Ja. Ein Anwaltswechsel ist jederzeit möglich, auch wenn das Verfahren schon fortgeschritten ist. Ich lese mich in den Stand des Verfahrens ein und übernehme die Verteidigung nahtlos.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. In jedem Fall: Sie erfahren die Kostenlage im ersten Gespräch — transparent, ohne Überraschungen. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, prüfen wir gemeinsam, was Ihre Versicherung übernimmt.

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