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Häufig gestellte Fragen
Sie haben noch Fragen?
Die richtige Anwort ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie individuell zu Ihrem Fall.
1. Ist das erste Gespräch wirklich kostenlos?
Ja. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Sie schildern mir Ihre Situation, ich höre zu und erkläre Ihnen, wie ich Ihre Lage einschätze — ohne dass Sie danach etwas beauftragt haben müssen.
2. Was soll ich im ersten Gespräch sagen — und was lieber nicht?
Schildern Sie mir den Sachverhalt so, wie Sie ihn kennen. Alles, was Sie mir mitteilen, unterliegt der absoluten anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Gegenüber der Polizei oder Ermittlungsbehörden hingegen gilt: Schweigen Sie, bis wir gesprochen haben.
3. Wie schnell können Sie mein Mandat übernehmen?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach dem ersten Kontakt. Bei akuten Situationen — Verhaftung, laufende Hausdurchsuchung — ist die Notfallnummer rund um die Uhr erreichbar. Strafrechtliche Notfälle warten nicht bis Montag.
4. Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?
Nein. Für erste Gespräche und laufende Abstimmungen ist Videokonferenz problemlos möglich. Die Kanzlei ist bundesweit tätig — viele Mandanten kommen nie persönlich nach Dortmund. Wenn Ihr Verfahren eine persönliche Anwesenheit erfordert, reise ich zum zuständigen Gericht.
5. Was kostet die Strafverteidigung — und wann erfahre ich das?
Im ersten Gespräch. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Sie erfahren die Kostenlage transparent und vollständig, bevor Sie sich entscheiden. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, prüfen wir gemeinsam, was Ihre Versicherung übernimmt.
6. Kann ich Sie kontaktieren, auch wenn ich noch unsicher bin, ob ich einen Anwalt brauche?
Ja — und das ist häufig der sinnvollste Zeitpunkt. Zu früh gibt es nicht. Eine Ersteinschätzung kostet nichts, und wer früh anruft, hat mehr Handlungsspielraum als wer wartet, bis das Verfahren schon läuft.
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